Zielvereinbarung
Mit jeder/jedem Mitarbeiter*in sollte regelmäßig, z.B. jährlich, ein Zielvereinbarungsgespräch geführt werden. Dieses orientiert sich an der jeweiligen Stellenbeschreibung, den Unternehmenszielen und den betriebswirtschaftlichen Rahmendaten. Hierbei erfolgt eine Reflexion der Selbst- und Fremdwahrnehmung, der beruflichen Haltung, der Leistungen und Kompetenzen, sowie der Zufriedenheit. Aus dem Gespräch, den vorherigen Zielvereinbarungen sowie den Rückmeldungen des/der Mitarbeiters*in werden die Ziele bis zum nächsten Gespräch vereinbart. Diese müssen realistisch und erreichbar sein. Ebenso ergeben sich aus dem Gespräch Fort- und Weiterbildungsbedarfe und Verbesserungsvorschläge.