Pflege von A bis Z
Welches Wort sind Sie interessiert? Das QUAPEN®-Ausbildungskonzept enthält Aussagen zu den Themen: • Grundlagen der Ausbildung, • Pflichten der Auszubildenden nach dem Pflegeberufegesetz PflBG, • Pflichten der Einrichtung nach PflBG, • Ausbildungsplätze und Bewerber*innen-Auswahl, • Kooperation mit Pflegeschulen, • Ausbildungsvertrag und Stellenbewertung, • Aufgaben der Praxisanleitung, • Aufgaben der/des Auszubildenden, • Praktische Ausbildung, • Reflexionsgespräche mit dem/der Praxisanleiter*in • mitgeltende Unterlagen Um Pflegekund*innen aufzunehmen, müssen verschiedene Schritte durchgeführt werden: Zunächst wird der Kontakt zu potenziellen Pflegekund*innen hergestellt. Dies kann über persönliche Gespräche, Telefonate oder auch über Online-Anfragen erfolgen. Es ist wichtig, den individuellen Pflegebedarf sowie Wünsche und Erwartungen der Kund*innen zu ermitteln. Im Pflegevertrag werden die Leistungen, Kosten und Rahmenbedingungen der Pflege festgehalten. Es ist wichtig, dass die Aufnahme von Pflegekund*innen professionell und einfühlsam erfolgt, um eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. In der Pflege gelten verschiedene gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Dokumente und Unterlagen, um die Rechte und Interessen der Patient*innen zu schützen und die Qualität der Pflege zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Pflegeeinrichtungen und Pflegekräfte die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen einhalten und sicherstellen, dass alle relevanten Dokumente ordnungsgemäß archiviert werden. Dies dient nicht nur der rechtlichen Sicherheit, sondern auch der Qualitätssicherung in der Pflege. Die genauen Aufbewahrungsfristen sind im Qualitätshandbuch QUAPEN® aufgeführt. Siehe auch: Dokumentation, Dokumentationseinsicht Kund*innen, Pflegedokumentation, Qualitätsmanagement Bei der Durchführung eines Assessments in der Altenpflege werden in der Regel verschiedene Aspekte wie die körperliche Gesundheit, geistige Fähigkeiten, soziale Interaktionen und individuelle Bedürfnisse der älteren Menschen bewertet. Es dient dazu, den Pflegebedarf und die Unterstützungsmöglichkeiten für die betroffene Person zu ermitteln. Siehe auch: Risikoassessment Ein ambulanter Pflegedienst ist ein Dienstleister, der pflegebedürftige Menschen in ihrem eigenen Zuhause betreut und versorgt. Ambulante Pflegedienste bieten eine Vielzahl von Leistungen an, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität ihrer Klienten zu erhalten oder zu verbessern. Dazu gehören unter anderem: • Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität) • Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) • Hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkaufen, Kochen, Reinigen) • Betreuungsleistungen (z. B. Gesellschaft leisten, Spaziergänge machen) Ambulante Pflegedienste arbeiten eng mit den Klient*innen, deren Angehörigen und anderen medizinischen Fachkräften zusammen, um eine individuelle und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und so ein selbstbestimmtes Leben zu führen. QUAPEN® unterstützt Pflegeeinrichtungen diesbezüglich mit dem QM-Handbuch für die ambulante Pflege. Siehe auch: Ambulante Pflege Ambulante Pflege bezeichnet die Versorgung und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in deren häuslichem Umfeld. Sie ermöglicht es den Betroffenen, trotz ihrer Einschränkungen oder Erkrankungen weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu leben und so ein selbst bestimmtes Leben zu führen. Ambulante Pflege umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegebedürftigen zugeschnitten sind. QUAPEN® unterstützt Pflegeeinrichtungen diesbezüglich mit dem QM-Handbuch für die ambulante Pflege. Siehe auch: Ambulanter Pflegedienst In der Altenpflege bezieht sich der Begriff Biografie auf die Lebensgeschichte eines älteren Menschen. Die Biografie umfasst wichtige Ereignisse, Erfahrungen, Beziehungen und Gewohnheiten, die das Leben einer Person geprägt haben. In der Pflege ist es wichtig, pflege- und betreuungsrelevante Aspekte der Biografie eines älteren Menschen zu kennen, um eine individuelle und respektvolle Betreuung sicherzustellen. Dadurch ist es möglich besser auf die Bedürfnisse, Vorlieben und Gewohnheiten der betreuten Person einzugehen. Ziel des Bewerbungsgesprächs ist es, einen ersten Eindruck von der Persönlichkeit der Bewerber*Innen zu erhalten. Die fachliche Eignung für die Stelle, sowie persönliche Bedingungen und Konditionen von Bewerber*Innen werden ermittelt. Ebenso bietet das Bewerbungsgespräch die Möglichkeit für alle Beteiligten, sich als geeignete und kompetente Vorgesetzte und Kolleg*innen zu präsentieren sowie den Arbeitsplatz vorzustellen. Siehe auch: Einstellung Betreuungsleistungen werden in der Regel von Betreuungskräften erbracht. Die Anforderungen hierfür im pflegerischen Bereich sind gesetzlich geregelt. Betreuungskräfte müssen eine festgeschriebene theoretische und praktische Ausbildung haben. Darüber hinaus müssen sie jedes Jahr Fortbildungen nachweisen. Siehe auch: Betreuung, Pflegeexpert*In, Pflegefachkraft, Pflegehelfer*In, Pflegeassistent*In Betreuungsleistungen sind Leistungen, die dazu dienen, pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und ihnen soziale Teilhabe und Lebensqualität zu ermöglichen. Diese Leistungen werden in der Regel von Betreuungskräften erbracht und können sowohl im häuslichen Umfeld als auch in stationären Einrichtungen angeboten werden. Dazu können Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Spiele oder kulturelle Aktivitäten, um die soziale Interaktion und Teilhabe der Pflegebedürftigen zu fördern, gehören. Siehe auch: Betreuungskraft Betäubungsmittel (BTM) unterliegen den besonderen Regeln des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). BTM dürfen nur in einem extra abschließbaren BTM-Fach gelagert werden. Der Eingangs- und Ausgabestand ist in der BTM-Nachweisdokumentation, z. B. im QUAPEN®-BTM-Blatt zu protokollieren. BTM, die nicht mehr benötigt werden, sind immer zwingend dem/der verordnenden Ärzt*in bzw. der abgebenden Apotheke zurückzugeben. Die Übergabe ist seitens der abgebenden und annehmenden Stelle zu quittieren. Siehe auch: Medikamentenmanagement Wenn möglich sollten bei Besprechungen, bei denen dies erforderlich ist, „Ergebnisprotokolle“ geführt werden. Das heißt, es werden nicht in einem klassischen Besprechungsprotokoll Gesprächsinhalte oder Diskussionsverläufe dokumentiert, sondern nur die daraus resultierenden Ergebnisse. Ebenso sind die Teilnehmer*innen, Gesprächsleitung, Protokollant*in sowie Datum und Zeitumfang erkennbar. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte das Protokoll vorzugsweise in der EDV hinterlegt werden. Siehe auch: Dokumentation, Dokumentationseinsicht Kund*innen, Pflegedokumentation, Qualitätsmanagement Informationen weiterzugeben ist ein selbstverständlicher Bestandteil des Arbeitsalltags. Hierbei ist nicht die notwendige informelle Informationsweitergabe gemeint, sondern die systematisierte Form, die sich vor allem auch über die Besprechungsmatrix darstellt. Verantwortliche legen in der Besprechungsmatrix den Bedarf an Besprechungen fest, in Form von Art, Dauer, beteiligte Mitarbeiter*innen, Moderation sowie die Notwendigkeit von Protokollen und wo diese hinterlegt werden. Rückmeldungen wie Lob, Anregungen, Beschwerden und Fehlermeldungen sind wichtige Bausteine zur kontinuierlichen Überprüfung und Verbesserung von Leistungen. Rückmeldungen können von Kund*innen, Mitarbeiter*innen oder externen Kooperationspartner*innen verfasst werden. Reaktionen auf diese Hinweise und die Bearbeitung müssen im Rahmen eines effizienten Beschwerdemanagements professionell und angemessen erfolgen. Das Hinweisgeberschutzgesetz besagt, dass Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen, z. B. über Rechtsverstöße in Unternehmen erlangen, geschützt werden müssen. Der QUAPEN®-Feedback-Bogen gibt jedem die Möglichkeit, entweder namentlich oder anonym Rückmeldung zu geben. Neben der Bearbeitung der Rückmeldungen ist es auch wichtig, Anzahl und Themen auszuwerten. Dies ist mit dem QUAPEN®-Auswertungstool einfach möglich. Siehe auch: Befragung Mitarbeiter*innen, Befragung Kund*innen, Selbstbewertung, Qualitätsplan Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Bei den Pflegegraden 2 und 3 ist ein Beratungsgespräch halbjährlich einmal, und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal durchzuführen. Auch Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch darauf, halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Siehe auch: Pflegegrad Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und pflegefachlichen Unterstützung von pflegenden Angehörigen. Die Beratung kann durch einen zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Beratungsstelle durchgeführt werden. Steht beides nicht zur Verfügung, kann die Pflegekasse eine, von ihr nicht beschäftigte, Pflegefachkraft beauftragen. Siehe auch: Beratung, Ambulanter Pflegedienst Die Beratung von pflegebedürftigen Menschen ist ein wichtiger Bestandteil der pflegerischen Versorgung. Zunächst sind Informationen der verschiedenen Pflegemöglichkeiten, wie z. B. ambulante Pflege, Tagespflege oder stationäre Pflege grundlegend. Wichtig ist die Klärung von finanziellen Fragen, wie z. B. Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung, Eigenanteile oder Möglichkeiten der Finanzierung sowie Unterstützung bei den dazugehörigen Formalitäten. Wird bei einem Menschen ein pflegerisches Risiko erkannt, zum Beispiel ein Sturz- oder Ernährungsrisiko, sollte unmittelbar eine Beratung erfolgen, die über die Thematik aufklärt, aber auch Möglichkeiten zur Vermeidung von Schäden bietet. Die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ sichert pflegebedürftigen Menschen im Artikel 5 das Recht auf „Information, Beratung und Aufklärung“ zu. Siehe auch: Pflegecharta Die Beratung von pflegebedürftigen Menschen erfordert Einfühlungsvermögen, Fachwissen und eine respektvolle Kommunikation. Durch eine professionelle Beratung können Sie dazu beitragen, dass die Betroffenen die bestmögliche Versorgung erhalten und ein würdevolles Leben führen können. Behandlungspflege bezeichnet pflegerische Maßnahmen, die von entsprechend qualifizierten Mitarbeiter*innen, meistens Pflegefachkräften, durchgeführt werden, um eine Krankheit oder Verletzung zu behandeln. Dazu gehören unter anderem das Richten und Verabreichen von Medikamenten, das Anlegen von Verbänden, das Wechseln von Infusionen und die Durchführung von Injektionen. Behandlungspflege wird in der Regel auf ärztliche Anordnung durchgeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Behandlungspflege an Pflegehelfer*innen delegiert werden. Siehe auch: Delegation Die Befragung der Mitarbeiter*innen ist ein wichtiges Instrument, um deren Zufriedenheit zu messen, Feedback zu erhalten und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Der QUAPEN®-Fragebogen ist auf das notwendige reduziert, enthält aber dennoch alle wichtigen Aspekte. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt über das Auswertungstool von QUAPEN®. Die Ergebnisse der Mitarbeiterinnenbefragung fliesen in die Selbstbewertung und den Qualitätsplan ein. Die Mitarbeiter*innen werden über die Ergebnisse der Befragung und die Maßnahmen zur Verbesserung informiert. Eine regelmäßige Mitarbeiter*innen-Befragung ist ein wichtiger Bestandteil eines Qualitätsmanagementsystems. Siehe auch: Selbstbewertung, Qualitätsplan, Beschwerdemanagement Die Befragung von Kund*innen ist ein wichtiges Instrument, um die Zufriedenheit der Pflegekund*innen zu messen, Feedback zu erhalten und Verbesserungspotenziale zu erkennen. Der QUAPEN®-Fragebogen ist auf das notwendige reduziert, enthält aber dennoch alle wichtigen Aspekte. Die Auswertung der Ergebnisse erfolgt über das Auswertungstool von QUAPEN®. Die Ergebnisse der Kundenbefragung fliesen in die Selbstbewertung und den Qualitätsplan ein. Die Kund*innen werden über die Ergebnisse der Befragung und die Maßnahmen zur Verbesserung informiert. Eine regelmäßige Kundenbefragung ist ein wichtiger Bestandteil eines Qualitätsmanagementsystems. Siehe auch: Selbstbewertung, Qualitätsplan, Beschwerdemanagement Die Bedeutung eines Bades geht über die reine Körperpflege hinaus. Die entspannende und wohltuende Wirkung des warmen Wassers wird genutzt, um den Pflegekund*innen, die gerne baden, Wohlbefinden zu vermitteln. Siehe auch: Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen Clostridium difficile ist ein Bakterium, dass sich in der Umwelt und auch im Darm gesunder Menschen findet. Bei längerer Einnahme von Antibiotika können Clostridien die gewohnte Darmflora verändert oder sogar zerstören. Clostridien können Giftstoffe ausscheiden, die eine Darmentzündung mit schweren Durchfällen verursachen. Das Angebot Duschen in der Pflege dient für die Pflegekund*innen sowohl der Entspannung als auch der Körperhygiene, also sauberer und gepflegter Haut. Ebenso sorgt es für die Erhaltung von intakter Haut, der Steigerung des Selbstwertgefühls, des Wohlbefindens, der Körperorientierung und der Körperwahrnehmung. Es dient darüber hinaus der Aktivierung und Förderung individueller Ressourcen. Siehe auch: Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen Pflegekund*innen haben das Recht, Einsicht in ihre Pflegedokumentation zu nehmen. Wird die Pflegedokumentation eines ambulanten Pflegedienstes in elektronischer Form geführt, muss dieser sicherstellen, dass die Pflegekund*innen, sowie die an Ihrer Versorgung Beteiligten, Einsicht in die Inhalte der elektronischen Pflegedokumentation nehmen können. Hierfür hat das entsprechende Formular von QUAPEN® folgende Möglichkeiten vorgesehen: 1. Einen durch ein Passwort gesicherten Zugang zur Pflegedokumentation, auf dem eigenen PC, Handy oder Tablet der Pflegekund*innen. 2. Einsicht in die Pflegedokumentation auf den mobilen Geräten der Mitarbeiter*innen, im Rahmen der Einsätze in der Häuslichkeit. 3. Die Pflegedokumentation in Papierform zu Verfügung stellen. Darüber hinaus werden wichtige Stamm- und Notfalldaten, die in der Pflegedokumentation enthalten sind, in Papierform in der Wohnung der Pflegekund*innen aufbewahrt: Stammdaten, Kontaktdaten des Pflegedienstes, medizinische und pflegerelevante Hauptdiagnosen, vorliegende Erkenntnisse zu ärztlich verordneten Medikamenten, Allergien und Unverträglichkeiten, Kontaktdaten der Angehörigen und ggf. eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung bzw. Angaben zum Aufbewahrungsort. Siehe auch: Pflegedokumentation Siehe: Pflegedokumentation Der Dienstplan in der Pflege ist ein organisatorisches Instrument, das die Arbeitszeiten und -aufgaben der Pflegekräfte festlegt. Er dient dazu, sicherzustellen, dass zu jeder Zeit ausreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist, um die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Menschen zu erfüllen. Der Dienstplan regelt auch die Verteilung von Schichten, Pausen und freien Tagen, um die Planung von Arbeit und Freizeit für alle Mitarbeiter*innen sicherzustellen. Ein gut durchdachter Dienstplan trägt dazu bei, Engpässe im Personaleinsatz zu vermeiden, die Effizienz und Qualität von Arbeitsprozessen zu steigern und die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen zu erhöhen. Er ermöglicht es den Pflegekräften auch, ihre Arbeit besser zu planen und ihr Privatleben mit ihrem Beruf in Einklang zu bringen. Dienstkleidung in der Pflege bezieht sich auf die spezielle Kleidung, die von Pflegekräften während ihrer Arbeit getragen wird. Diese Kleidung ist in der Regel funktional und praktisch gestaltet, um den Anforderungen des Pflegealltags gerecht zu werden. Sie kann je nach Einrichtung und Bereich der Pflege unterschiedlich aussehen, aber typischerweise umfasst sie bequeme und leicht zu reinigende Oberteile, Hosen sowie Schuhe, die rutschfest, an der Ferse geschlossen und bequem sind. Dienstkleidung in der Pflege dient nicht nur dem Schutz der Mitarbeiter*innen vor Verschmutzungen und Verletzungen, sondern trägt auch dazu bei, ein professionelles und je nach Arbeitgeber einheitliches Erscheinungsbild zu wahren. In der Pflege unterscheiden sich grundsätzlich 2 Arten von Delegation. Zum einen das delegieren von Tätigkeiten als Führungsinstrument und zum zweiten die Delegation von Tätigkeiten der Behandlungspflege an Mitarbeiter*innen ohne dreijährige Ausbildung. Hierbei übertragen qualifizierte Pflegefachkräfte bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten an Pflegehelfer*innen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten, Ausbildungsstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden oder das Messen von Vitalwerten. Voraussetzung für das Delegieren solcher Aufgaben ist die jährliche, dokumentierte Vermittlung von theoretischen Kenntnissen, die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse so wie die Begleitung und Überprüfung der praktischen Anwendung. Tätigkeiten, die bereits im Rahmen einer Ausbildung vermittelt wurden, müssen nicht delegiert werden. Siehe auch: Behandlungspflege, Vitalwerte Datenverarbeitung kann in der Pflege folgende Gründe haben: • Zur Anbahnung eines Vertragsschlusses • Zur Erbringung der pflegerischen und betreuerischen Leistungen • Zur Durchführung von SGB V – Leistungen • Zu Zwecken der Abrechnung • Zur Wahrung von Rechtsansprüchen • Zu Zwecken der Qualitätssicherung und -kontrolle • Zur Erfüllung von Meldepflichten • Zur Zusammenarbeit mit Dienstleitern Siehe auch: Datenschutz Der/Die Datenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde nachweisen. Er/Sie muss zuverlässig sein und keine Interessenskonflikte haben, sollte also z.B. nicht der Geschäftsführung angehören. Er/Sie muss konzeptionell arbeiten, innerbetriebliche Schulungen durchführen, Mitarbeiter*Innen Inhalte vermitteln und sie bei der Umsetzung von Veränderungsbedarfen anleiten und unterstützen können. Zu seinen/ihren Aufgaben gehört es, Datenschutz-Audits (siehe Datenschutz-Audit) und Datenschutzbelehrungen der Mitarbeiter*Innen durchzuführen. Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz-Einverständniserklärung, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) umfassen die Bereiche Zutrittskontrolle (Maßnahmen die gewährleisten, dass Unbefugte keinen Zutritt erhalten), Zugangs- und Weitergabekontrolle (Maßnahmen die regeln, wer auf welche Daten zugreifen kann), Auftragskontrolle (Maßnahmen die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können), Verfügbarkeitskontrolle (Maßnahmen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Ver-lust geschützt sind) und Sonstige organisatorische Maßnahmen (Bestellung eines/einer Datenschutzbeauftragten, Löschung von nicht mehr benötigten Daten, Einbeziehung des Betriebs- oder Personalrats, Datenschutz für Emails und für die Internetseite, Private Nutzung von Internet, Email und (Mobil)telefon). Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz-Einverständniserklärung, Datenschutzbeauftragte*r Eine Einverständniserklärung zum Datenschutz ist ein Dokument, in dem eine Person ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine Organisation oder Einrichtung gibt. Diese Erklärung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Daten der betroffenen Person gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden. In einer Einverständniserklärung ist enthalten: Angaben zur Organisation oder Einrichtung, Zweck der Datenerhebung, Art der Daten, Speicherung und Verarbeitung der Daten, Weitergabe der Daten (z.B. an Ärzte oder Abrechnungsstellen) und die Widerrufsmöglichkeit. Es wird erklärt, dass die betroffene Person das Recht hat, ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten jederzeit zu widerrufen. Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Datenschutzbeauftragte*r Die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sollte regelmäßig in einem Datenschutz-Audit überprüft werden. Dies umfasst die Bereiche Zutrittskontrolle (Maßnahmen die gewährleisten, dass Unbefugte keinen Zutritt erhalten), Zugangs- und Weitergabekontrolle (Maßnahmen die regeln, wer auf welche Daten zugreifen kann), Auftragskontrolle (Maßnahmen die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können), Verfügbarkeitskontrolle (Maßnahmen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind) und Sonstige organisatorische Maßnahmen (Bestellung eines/einer Datenschutzbeauftragten, Löschung von nicht mehr benötigten Daten, Einbeziehung des Betriebs- oder Personalrats, Datenschutz für Emails und für die Internetseite, Private Nutzung von Internet, Email und (Mobil)telefon). Werden beim Audit technische und/oder organisatorische Maßnahmen identifiziert, welche zwar erforderlich aber nicht umgesetzt sind, so wird die Geschäftsleitung durch den/die Datenschutzbeauftragte*n informiert. Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Einverständniserklärung, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Datenschutzbeauftragte*r Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz), abgeleitet von Art. 5 DSGVO: Personenbezogene Daten müssen auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden. Die Daten müssen für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben werden und dürfen nicht zu anderen Zwecken weiterverarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten müssen dem Zweck angemessen und auf das notwendige Maß beschränkt sein („Datenminimierung“). Sie müssen sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sein. Falsche Daten müssen unverzüglich gelöscht oder berichtigt werden. Daten müssen in einer Form gespeichert werden, welche die Identifizierung der betroffenen Personen nur so lange ermöglicht, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist. Personenbezogene Daten müssen in einer Weise verarbeitet werden, die eine angemessene Sicherheit gewährleistet, einschließlich des Schutzes vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung. Siehe auch: Datenschutz-Audit, Datenschutz-Einverständniserklärung, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Datenschutzbeauftragte*r Ziel des Expertenstandard Sturzprophylaxe ist, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen dabei zu unterstützen, Stürzen vorzubeugen und Sturzfolgen zu minimieren. Dieses Ziel ist ausdrücklich nicht durch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu erreichen, sondern vielmehr durch die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer größtmöglichen, sicheren Mobilität von pflegebedürftigen Menschen, verbunden mit einer höheren Lebensqualität. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Schmerzmanagement ist, dass jeder Mensch mit akuten, chronischen oder zu erwartenden Schmerzen ein individuell angepasstes Schmerzmanagement erhält. So soll der Entstehung sowie der Chronifizierung von Schmerzen und schmerzbedingten Krisen vorgebeugt werden. Schmerzen sollen beseitigt beseitigt werden, ggf. soll zu einer akzeptablen Schmerzsituation beigetragen werden. Ziel ist der Erhalt oder die Erreichung einer bestmöglichen Lebensqualität und Funktionsfähigkeit. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Mundgesundheit ist eine frühzeitige Identifikation eines Unterstützungsbedarfs bei der Pflege von Mund, Zähnen und Zahnersatz. Ferner die sorgfältige Einschätzung der Mundgesundheit und der Funktionalität der Zähne und des Zahnersatzes sowie der Planung, Durchführung und Evaluation von individuellen Maßnahmen. Dies dient der Verbesserung der Mundgesundheit und des Wohlbefindens und wirkt dem Entstehen von Problemen entgegen. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Mobilität ist, dass jeder pflegebedürftige Mensch im Rahmen seiner Selbstbestimmung eine pflegerische Unterstützung, die zur Erhaltung und Förderung der Mobilität beiträgt, erhält. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Hautintegrität ist, dass jeder Mensch mit einem pflegerischen Unterstützungsbedarf und einem hautbezogenen Risiko oder Problem pflegerische Interventionen, welche die Hautintegrität erhalten und fördern erhält. Aufgrund des Umfangs und der Komplexität des Themas wurden im Expertenstandard Eingrenzungen auf folgende Bereiche vorgenommen. Hautpflege zur Prävention von Inkontinenz-assoziierter Dermatitis (IAD), Windeldermatitis (WD), Intertrigo und Skin Tears. Ferner Hautpflege bei Xerosis cutis und bei leichten Formen von Intertrigo, IAD und WD. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz ist, durch frühzeitige Identifikation von gefährdeten und betroffenen Pflegekund*innen und der gemeinsamen Vereinbarung von spezifischen Maßnahmen die Harnkontinenz positiv zu beeinflussen. Dies ist wichtig, da für die betroffenen Menschen ist Harninkontinenz häufig mit sozialem Rückzug, sinkender Lebensqualität und steigendem Pflegebedarf verbunden ist. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Ernährung ist es, mit einer angemessenen Unterstützung bei der Aufnahme von Speisen und Getränken sowie der Gestaltung der Mahlzeiten, Mangelernährung zu verhindern oder bereits bestehenden Ernährungsdefiziten zu begegnen. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Entlassungsmanagement ist, eine kontinuierliche Versorgung zu gewährleisten und dem Entstehen von Versorgungsbrüchen bei der Entlassung durch gezielte Vorbereitung von Pflegekund*innen sowie Angehörigen entgegenzuwirken. Wichtig hierfür ist die Abstimmungen mit Nachsorgern sowie ein verbesserter Informationsaustausch zwischen den am Entlassungsprozess Beteiligten. Der Expertenstandard zielt in erster Linie auf Krankenhäuser sowie Fach- und Rehabilitationskliniken. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Dekubitusprophylaxe ist die Verhinderung eines Dekubitus. Dies ist in der Auffassung begründet, dass der Entstehung eines Dekubitus durch pflegefachliches Handeln weitestgehend entgegengewirkt werden kann. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard chronische Wunden ist es, körperlichen Beeinträchtigungen (z. B. Schmerzen) zu minimieren, aber auch Einschränkungen der Selbständigkeit und des sozialen Lebens zu vermeiden. Der Expertenstandard fokussiert konkret und praktikabel die Versorgung von Menschen mit Dekubitus, Diabetischem Fußulcus und gefäßbedingtem Ulcus cruris für alle Bereiche der pflegerischen Versorgung. Siehe auch: Expertenstandard Ziel des Expertenstandard Beziehungsgestaltung bei Demenz ist, das jeder pflegebedürftige Mensch mit Demenz Angebote zur Beziehungsgestaltung erhalten soll, die sein Gefühl, gehört, verstanden und angenommen zu werden sowie mit anderen Personen verbunden zu sein, erhalten und fördern. Siehe auch: Expertenstandard Expertenstandards in der Pflege sind nach dem Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) verbindliche Qualitätskriterien, sobald sie rechtswirksam sind. Das SGB XI legt fest, dass die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Betreuungseinrichtungen ihre Leistungen auf dem Stand der allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Kenntnisse zu erbringen haben. Erstellt werden die Expertenstandards durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Dies ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Fachleuten aus der Pflege, die sich mit dem Thema Qualitätsentwicklung auseinandersetzen. Das DNQP ist an der Hochschule Osnabrück angesiedelt. Siehe auch: Expertenstandard Beziehungsgestaltung bei Demenz, Expertenstandard chronische Wunden, Expertenstandard Dekubitusprophylaxe, Expertenstandard Entlassungsmanagement, Expertenstandard Ernährung, Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz, Expertenstandard Hautintegrität, Expertenstandard Mobilität, Expertenstandard Mundgesundheit, Expertenstandard Schmerzmanagement, Expertenstandard Sturzprophylaxe Die Evaluation im Pflegeprozess bezieht sich auf die regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der durchgeführten Pflegemaßnahmen. Dabei wird überprüft, ob die geplanten Maßnahmen noch der Pflegesituation sowie den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegekund*innen entsprechen, oder ob Verbesserungen oder Anpassungen notwendig sind. Die Evaluation ist ein wichtiger Bestandteil des Pflegeprozesses, um sicherzustellen, dass die Pflegequalität kontinuierlich verbessert wird und den bestmöglichen Nutzen für die Pflegekund*innen bietet. Siehe auch: Pflegeprozess, Strukturmodell Das Erstgespräch ist ein erstes Treffen mit potenziellen Pflegekund*innen, um die Bedürfnisse der Kund*innen und oftmals auch deren Angehörigen zu ermitteln und Informationen über die angebotenen Dienstleistungen auszutauschen. In diesem Gespräch werden in der Regel die Ziele, Wünsche und Anforderungen der Pflegekund*innen besprochen, um eine gemeinsame Basis für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen. Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und dazu, Vertrauen aufzubauen und offene Fragen zu klären. Das Einstufungsmanagement dient dazu, den tatsächlichen Hilfebedarf der Pflegekund*innen zu erfassen. Es wird sichergestellt, dass der Hilfebedarf in der Pflegedokumentation und -planung aktuell, nachvollziehbar und über das Begutachtungsinstrument des MD identifizierbar ist. Weitere Ziele sind die Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung und eine angemessene Personaleinsatzplanung. Siehe auch: Pflegegrad Vor einer Einstellung wird zunächst der Personalbedarf im Unternehmen ermittelt. Es wird festgelegt, welche Position besetzt werden soll und welche Anforderungen an den/die zukünftige/n Mitarbeiter*in gestellt werden. Die vakante Stelle wird intern und/oder extern ausgeschrieben. In der Stellenausschreibung werden die Aufgaben, Anforderungen und das Profil des/der gesuchten Mitarbeiter*in beschrieben. Die eingehenden Bewerbungen werden gesichtet und nach den vorgegebenen Kriterien bewertet. Geeignete Kandidat*innen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In den Vorstellungsgesprächen haben die Bewerber*innen die Möglichkeit, sich persönlich vorzustellen und ihre Qualifikationen zu präsentieren. Dabei werden auch Fragen zu ihrer Motivation, ihren Erfahrungen und ihren Fähigkeiten gestellt. Nach den Vorstellungsgesprächen wird eine Auswahl getroffen, welche Bewerber*innen am besten zum Anforderungsprofil der Stelle passen. Dabei können auch weitere Auswahlverfahren wie Probearbeitstage durchgeführt werden. Ausgewählte Kandidat*innen erhalten ein Vertragsangebot mit den genauen Konditionen der Anstellung. Nach Annahme des Angebots erfolgt die Vertragsunterzeichnung. Der/Die neue Mitarbeiter*in wird in das Unternehmen eingeführt und erhält eine Einarbeitungsphase, in der er sich mit seinen Aufgaben vertraut machen kann. Siehe auch: Bewerbungsgespräch, Einarbeitung Ein Einrichtungskonzept in der Altenpflege bezieht sich auf die Gesamtheit der Maßnahmen und Strategien, die in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst umgesetzt werden, um den Pflegekund*innen ein angenehmes und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Gestaltung von Räumlichkeiten, die Organisation des Pflege- und Betreuungsangebots, Personalstruktur sowie das Qualitätsmanagement. Ein Einrichtungskonzept bezieht sich auf die Gesamtheit der Maßnahmen und Strategien, die eine Pflegeeinrichtung oder ein Pflegedienst entwickelt hat, um die bestmögliche Betreuung und Versorgung der Pflegekund*innen sicherzustellen. Sofern nicht an anderer Stelle geregelt enthält es ggf. auch das Leitbild, den Umgang mit Datenschutz und die Umsetzung des Notfallmanagements. Siehe auch: Qualitätsmanagement, Datenschutz, Notfallmanagement Spätestens sechs Wochen nach dem Einzug in eine Pflegeeinrichtung muss ein Eingewöhnungsgespräch stattfinden. Anhand einer Checkliste wird die Zufriedenheit mit den verschiedenen Bereichen der Einrichtung abgefragt. Ebenso sollte die Zufriedenheit mit den Leistungen in Tagespflegen und bei Kunden von ambulanten Diensten erfragt werden. Dies kann zum Beispiel Fragen zu Pflegequalität, Betreuungsangeboten, Beratungsangeboten, Räumlichkeiten, Mahlzeiten sowie Freundlichkeit und Umgangsformen der Mitarbeiter*innen beinhalten. Verbesserungswünsche der Pflegekund*innen werden erfasst und daraus resultierende Maßnahmen umgehend abgearbeitet. Dieser Prozess ist relevant bei Qualitätsprüfungen und wird hierfür dokumentiert. Siehe auch: Eingewöhnung Die Eingewöhnung bezieht sich auf den Prozess, bei dem sich eine Person nach ihrem Einzug in die neue Umgebung zurechtfindet und an das Leben in einer Einrichtung gewöhnt. Auch bei Gästen einer Tagespflege und Kund*innen von ambulanten Pflegediensten spricht man zu Beginn von der Eingewöhnungsphase. Dieser Prozess kann je nach individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen unterschiedlich lange dauern. Während der Eingewöhnungsphase wird die Person von den Mitarbeiter*innen besonders unterstützt und begleitet, um ihr den Übergang so angenehm wie möglich zu gestalten. Dazu gehören unter anderem Gespräche über die persönlichen Bedürfnisse und Gewohnheiten, die Vorstellung der Einrichtung und ihrer Abläufe sowie die Unterstützung bei der Orientierung in neuen Räumlichkeiten. Ein wichtiger Aspekt der Eingewöhnung ist, die Person an der Planung von individuellen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu beteiligen. Es ist wichtig, dass die Eingewöhnung behutsam und einfühlsam erfolgt, um der Person Zeit zu geben, sich an die neue Situation anzupassen und Vertrauen aufzubauen. Durch eine gute Eingewöhnung kann sich die Person schneller an die Pflegesituation und/oder die Einrichtung gewöhnen und sich wohl fühlen. Siehe auch: Eingewöhnungsgespräch Jede/r Mitarbeiter*in, soll nach der Einarbeitung sicher die übertragenen Aufgaben wahrnehmen können und ins Team integriert sein. Gute Einarbeitung ist die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Arbeiten am neuen Arbeitsplatz. Nach einer festgelegten Zeitspanne sollen der Organisationaufbau und der Ablauf von Arbeitsprozessen bekannt sein. Neue Mitarbeiter*innen lernen in der Einarbeitungsphase Kund*innen, Kolleg*innen, Vorgesetzte und ggf. Untergebene, sowie andere Akteure, die an den Arbeitsprozessen beteiligt sind, kennen. Neue Mitarbeiter*innen erhalten eine Checkliste. Diese müssen sie in einem festgelegten Zeitraum abarbeiten. Sie enthält vor allem die Aufgabe sich, je nach Tätigkeitsbereich und Qualifikation, alle notwendigen Informationen einzuholen. Nach einer bestimmten Zeit sollte ein Zwischengespräch stattfinden, indem der Sachstand zur Abarbeitung der Checkliste sowie weitere Rückmeldungen besprochen werden. Zum Ende der Einarbeitungsphase, üblicherweise kurz vor Ende der Probezeit, sollte ein Abschlussgespräch über die Ergebnisse der Einarbeitung stattfinden. Siehe auch: Einstellung Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind alle Maßnahmen, die eine Person an der willentlich gesteuerten Fortbewegung hindern. Eine Freiheitsentziehung ist die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung. FEM sind grundsätzlich von einem Richter zu genehmigen. Ein/e Richter*in hat spätestens am Tag, der auf die erste FEM folgt, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Gesetzliche Betreuer*innen oder Angehörige können nicht über FEM entscheiden. Erfolgt die Freiheitseinschränkung, zum Beispiel das prophylaktische nächtliche Aufziehen eines Bettseitenteils, auf Wunsch des/der Pflegekund*in, ist keine richterliche Genehmigung erforderlich. Im Fortbildungsplan werden zum Jahresende die Fortbildungen für das Folgejahr aufgeführt. Dies beinhaltet Datum, Uhrzeit, Ort, Thema, Dozent*in und Dauer der Fortbildungen. Hier wird auch der Teilnehmerkreis bestimmt und es wird festgelegt, ob es sich um eine Pflichtfortbildung im Rahmen der Arbeitszeit oder ein offenes Angebot handelt. Der Fortbildungsplan in der Pflege umfasst eine Vielzahl von Themen, die darauf abzielen, die Kompetenzen und Fähigkeiten der Pflegekräfte zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Dazu gehören unter anderem rechtliche Grundlagen, Gestaltung des Pflegeprozesses, Umgang mit Pflegekund*innen, Hygiene und Infektionsschutz, Erste Hilfe Maßnahmen, Palliativpflege, Tätigkeiten der Behandlungspflege, Tätigkeiten der Grundpflege sowie Arbeitssicherheit und Datenschutz. Siehe auch: Pflegeprozess, Behandlungspflege, Grundpflege, Arbeitssicherheit, Datenschutz Arbeitgeber die Fahrzeuge für Mitarbeiter*innen bereit stellen müssen regelmäßig prüfen, dass jede/r Mitarbeiter*in, welche/r die Fahrzeuge nutzt, eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrzeughalter stellt sicher, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gemeldet, versichert und in einem verkehrstüchtigen Zustand ist (TÜV, Wartung, Reifenwechsel etc.). Jede/r Mitarbeiter*in muss mit den Fahrzeugen fürsorglich umgehen. Mitarbeiter*innen verhalten sollen sich im Straßenverkehr rücksichtsvoll und partnerschaftlich und gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verhalten. Die Fachaufsicht in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst bedeutet, dass die Pflegedienstleitung für die fachliche und organisatorische Leitung des Pflegedienstes verantwortlich ist. Sie überwacht die Qualität der Pflegeleistungen, stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und sorgt dafür, dass die Mitarbeiter*innen entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt und geschult werden. Die Pflegedienstleitung trägt somit die Verantwortung dafür, dass durch den Einsatz der entsprechend qualifizierten Mitarbeiter*innen die Pflegequalität auf einem hohen Niveau gehalten wird und die Pflegekund*innen angemessen versorgt werden. Gewaltprävention in der Pflege beinhaltet das Schaffen einer positiven und respektvollen Arbeitsumgebung. Es ist wichtig, ein offenes Kommunikationsklima zu fördern, in dem alle Beteiligten ihre Bedenken und Sorgen ansprechen können. Zudem sollten klare Richtlinien und Verfahren zur Konfliktlösung eingeführt werden, um eine gewaltfreie Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Im Rahmen der QUAPEN®-Selbstbewertung zur Gewaltprävention werden die häufigsten Ursachen für Gewalt aufgezeigt und Maßnahmen zu deren Vermeidung etabliert. Durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen können die Mitarbeiter*innen dabei unterstützt werden, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und angemessene Verhaltensweisen im Umgang mit schwierigen Situationen zu entwickeln. Letztendlich ist es wichtig, eine Kultur der Wertschätzung und Empathie zu fördern, um das Risiko von Gewalt in der Pflege zu minimieren. Siehe auch: Selbstbewertung Grundpflege bezeichnet die elementaren Pflegemaßnahmen, die zur Erhaltung der körperlichen Hygiene und Gesundheit einer Person notwendig sind. Dazu gehört unter anderem die Körperpflege, also das Waschen, Anziehen, Kämmen, Zähneputzen, der Toilettengang sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Die Grundpflege wird in der Regel von Pflegekräften oder Angehörigen übernommen, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr in der Lage ist, diese Aufgaben selbstständig zu erledigen. Siehe auch: Baden, Duschen, Mundpflege, Nagelpflege, Waschen am Waschbecken, Waschen im Bett, Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen Das Hygienemanagement dient der Sicherstellung der persönlichen, der kund*innenbezogenen und risikobezogenen Hygieneschutzmaßnahmen. Es stellt die fachgerechte Umsetzung von besonderen Schutz- und Abwehrmaßnahmen nach dem Infek-tionsschutzgesetz (IfSG) sicher. Grundlagen hierfür sind: • Kenntnisnahme der Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) zur Infektionsprävention • Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) • Die Einhaltung der technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) • Die Biostoffverordnung (BioStoffV) • Die Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und Qualitätssicherung • Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) • Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) Ein/e Hygienebeauftragte*r erarbeitet und revidiert das Hygienekonzept und die Hygienepläne gemäß den jeweils gültigen Richtlinien. Er/Sie Berät die Leitungskräfte bezüglich des Einkaufs von Hygieneprodukten, kontrolliert die Lagerhaltung entsprechend des Hygieneplanes und Überwacht in Abstimmung mit der jeweiligen Bereichsleitung den Verbrauch von Desinfektionsmitteln und Schutzmaterialien. Ebenso sollte er/sie den Verbrauch von Desinfektionsmitteln und Schutzmaterialien analysieren und zu niedrige oder zu hohe Verbrauchswerte an die Leitung weitergeben. Ein/e Hygienebeauftragte*r schult die Mitarbeiter*innen in der Umsetzung der Hygienevorgaben, insbesondere zur Personalhygiene und Überwacht die Umsetzung der Hygienevorgaben in entsprechenden Audits oder bei den Pflegevisiten, Einarbeitungen und Fachaufsichten. Sie berät bei Bedarf die Bereichsleitungen bei der Planung hygienischer Maßnahmen und leitet die Mitarbeiter*innen in der Umsetzung an. Siehe auch: Hygienemanagement Besondere Maßnahmen bei Hitze dienen der Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch Hitzeeinwirkung. Hohe Temperaturen können, im Besonderen bei Kindern und alten Menschen zu gesundheitlichen Krisen führen. Es ist sicherzustellen, dass sowohl unsere Pflegekund*innen als auch Mitarbeiter*innen ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen können, bzw. zu sich nehmen. Verantwortliche Personen sollten sich über die Vorgaben der zuständigen Behörden informieren. Es ist ratsam den Newsletter des Deutschen Wetterdienstes zur Warnung vor besonders gesundheitsgefährdenden Witterungsbedingungen unter www.hitzewarnungen.de zu abonnieren. Wenn möglich sollten Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes ausgehängt bzw. Pflegekund*innen und Mitarbeiter*innen informiert werden. Besonders gefährdete Pflegekund*innen sind zum Beispiel Mensch mit eingeschränkter Mobilität oder mit Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten. Es müssen rechtzeitig notwendige Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel besonders gefährdete Menschen in kühle Räume oder zu schattigen Plätzen begleiten, direkte Sonnenbelastung vermeiden, Sonnenschirme, Sonnenhüte und Sonnencreme anbieten, Fenster verschatten und so weiter. Hauswirtschaft in der Pflege umfasst alle Tätigkeiten, die dazu dienen, eine saubere, ordentliche und hygienische Umgebung für Pflegekund*innen zu schaffen und die Ernährung sicher zu stellen. Dazu gehören unter anderem das Reinigen und Desinfizieren von Räumen, das Waschen und Bügeln von Wäsche, das Zubereiten von Mahlzeiten sowie das Einkaufen von Lebensmitteln und anderen notwendigen Gütern. Durch eine gut organisierte Hauswirtschaft können durch Beteiligung soziale Kontakte gefördert und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützt werden. Die Mitarbeiter*innen der Hauswirtschaft müssen eng mit den Mitarbeiter*innen der Pflege zusammen arbeiten, um eine optimale Versorgung der Pflegekund*innen sicherzustellen. In der QUAPEN®-Handzeichenliste werden Mitarbeiter*innen mit Einstellungsdatum, Name, Vorname, Qualifikation, EDV-Kürzel, Handzeichen, Unterschrift, und Austrittsdatum aufgeführt. Das EDV-Kürzel, zum Beispiel MM für Max Mustermann, wird in der Pflegedokumentationssoftware hinterlegt und Dokumentationseinträge werden nach dem Einloggen einer Mitarbeiter*in automatisch mit dem Kürzel signiert. Das handgeschriebene Handzeichen oder ggf. die Unterschrift werden zur Signierung von handgeschriebenen Einträgen in der Pflegedokumentation benötigt. Anhand der Handzeichen Liste ist somit immer nachvollziehbar, wer Autor der jeweiligen Dokumentation ist. Mit dem Begriff Händehygiene sind sowohl Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen, die von den Händen ausgehen bzw. übertragen werden können (Desinfektion, Waschen), als auch die Handpflege, die ein ebenso wichtiger Bestandteil der Händehygiene ist, gemeint. Da die meisten Erreger von Infektionen durch die Hände übertragen werden, ist Händehygiene als eine der wichtigsten Hygienemaßnahmen anzusehen. Siehe auch: HACCP, Infektionspräventive Maßnahmen HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points und ist ein Konzept zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. In der Altenpflege bezieht sich HACCP auf die Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Mahlzeiten für ältere Menschen sicher und hygienisch zubereitet werden. Dies beinhaltet die Identifizierung potenzieller Gefahren im Zusammenhang mit der Zubereitung von Mahlzeiten, wie zum Beispiel Kontamination oder unzureichende Lagerung von Lebensmitteln. Anschließend werden kritische Kontrollpunkte (CCP) festgelegt, an denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese Gefahren zu minimieren oder zu beseitigen. Dies betrifft beispielsweise die richtige Händehygiene, die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Küche und Geräte sowie die Überwachung der Temperaturen bei der Lagerung von Lebensmitteln sein. Durch die Umsetzung eines HACCP-Plans können Risiken minimiert und die Sicherheit der älteren Menschen gewährleistet werden. Siehe auch: Händehygiene, Infektionspräventive Maßnahmen Interimsmitarbeiter*innen sind temporäre Mitarbeiter*innen, die für einen bestimmten Zeitraum in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst eingesetzt werden. Dies können Pflegekräfte, aber auch Führungskräfte sein. Interimsführungskräfte sind häufig freiberuflich oder werden über Beratungsfirmen vermittelt, Pflegekräfte meistens über Zeitarbeitsfirmen, um kurzfristige Personalengpässe zu überbrücken. Interimsmitarbeiter*innen arbeiten also für einen bestimmten Zeitraum, ohne fest angestellt zu sein. Es ist jedoch wichtig, dass sie angemessen eingearbeitet und unterstützt werden, um eine qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen. Siehe auch: Einarbeitung Siehe Eingewöhnungsgespräch Infektionspräventive Maßnahmen sind Maßnahmen, die dazu dienen, die Verbreitung von Infektionen zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Händehygiene, also Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser oder die Verwendung von Desinfektionsmitteln. Die Einhaltung von Hygienestandards wie das Tragen von Schutzkleidung wie Mund-Nasen-Schutz oder Handschuhen, das regelmäßige Reinigen und Desinfizieren von Oberflächen sowie die Einhaltung von Abstandsregeln sind zur Infektionsprävention in der Pflege unerlässlich. Auch Impfungen tragen dazu bei, bestimmte Infektionskrankheiten zu verhindern. Auch Isolationsmaßnahmen können erforderlich sein, das heißt, infizierte Personen sollten isoliert werden, um eine weitere Verbreitung der Infektion zu verhindern. Durch Tests können Infektionen frühzeitig erkannt und isoliert werden. Diese Maßnahmen sind besonders wichtig in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen, aber auch im öffentlichen Raum, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern. Siehe auch: Händehygiene, HACCP Die indikatorengestützte Datenerhebung wird zweimal jährlichen zur Erfassung der Qualitätskriterien in einer stationären Pflegeeinrichtung erhoben. Als Grundlage der Qualitätsdarstellung müssen die entsprechenden Informationen aus der Pflege- und Betreuungsdokumentation und/oder aus weiteren Informationsquellen vorliegen. Folgende Themen werden anhand des Erfassungsbogens der Datenauswertungsstelle (DAS) bei der Qualitätsdarstellung erfasst: • Erhaltene Mobilität • Erhaltene Selbständigkeit bei Alltagsverrichtungen • Erhaltene Selbständigkeit bei Gestaltung des Alltagslebens • Dekubitusentstehung • Schwerwiegende Sturzfolgen • Unbeabsichtigter Gewichtsverlust • Durchführung eines Integrationsgesprächs • Anwendung von Gurten • Anwendung von Bettseitenteilen • Aktualität der Schmerzeinschätzung Die Bewertung der Indikatoren durch externe Prüfinstanzen erfolgt, indem das Ergebnis der Einrichtung mit dem bundesweiten Durchschnittswert aller Einrichtungen verglichen wird. Insgesamt werden fünf Stufen unterschieden: 1. Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt 2. Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt 3. Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt 4. Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt 5. Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt Die Kurzzeitpflege eignet sich insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Sie findet in zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen statt. Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen. Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Siehe auch: Verhinderungspflege Ambulante Pflegedienste erhalten häufig Kundenschlüssel von ihren Pflegekund*innen, wenn es diesen schwerfällt oder nicht möglich ist die ihre Wohnungstür selbst zu öffnen. Diese Schlüssel sind in den Räumlichkeiten des ambulanten Dienstes sicher und verschlossen aufzubewahren. Zur Identifikation der Schlüssel werden an den Schlüsseln Anhänger angebracht, welche aus Datenschutzgründen keinen Hinweis auf Namen oder Adressen der Pflegekund*innen geben dürfen. Die Schlüsselanhänger werden ausschließlich mit Buchstaben und/oder Zahlencodes versehen. Eine Liste zur Zuordnung der Codes darf nur befugten Mitarbeiter*innen zugänglich sein und ist sicher zu verwahren. Die Übergabe und Rückgabe der Schlüssel wird quittiert. Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) Der Temperaturbereich für kühl zu lagernde Medikamente beträgt 2 Grad Celsius bis 8 Grad Celsius. Sobald die Kühlschranktemperatur über 8 Grad Celsius oder unter 2 Grad Celsius fällt, muss die Medikation sofort in ein funktionierendes Gerät umgelagert werden. Die Kühlschranktemperatur muss also überprüft werden. Dies ist z.B. mit digitalen Sensoren möglich, die einen sofortigen Alarm auslösen, sobald der Kühlschrank zu warm oder zu kalt wird. Dies kann per Push-Nachricht auf ein Smartphone, per SMS, E-Mail oder mit einem lokalen Signalton erfolgen. Solche Sensoren ersparen den Mitarbeiter*innen die ständige manuelle Überwachung. Ein Krisenkonzept in der Pflege ist ein Plan, der festlegt, wie die Mitarbeiter*innen in einer Krisensituation reagieren sollen. Für den Fall akuter Krisensituationen, wie anhaltende Stromausfälle, Brände, Bombenfunde, Unwetter, Naturkatastrophen oder Pandemien, die Einfluss auf die Versorgung der Pflegekund*innen haben, ist die grundsätzliche strukturelle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit sicher zu stellen. Die Pflegeleistungen müssen auch im Krisenfall erfüllt werden. Im Krisenkonzept wird festgelegt: • eine oder mehrerer Personen sowie deren Vertretung, die das Krisenmanagement steuern und die Entscheidungen treffen, welche Schritte eingeleitet werden • die unbedingt erforderlichen innerbetrieblichen Maßnahmen für die jeweilige Krisensituation • Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der innerbetrieblichen Kommunikation und Kommunikationswege für alle Mitarbeiter*innen • Abstimmung und Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren im Gesundheitswesen, Behörden und weiteren Organisationen • Kommunikation mit allen für die Versorgung und Teilhabe wesentlichen Zielgruppen (z. B. Angehörige, gesetzliche Vertreter*innen) • Maßnahmen zur Beschaffung und Bevorratung von sächlichen Ressourcen (z. B. Schutzausrüstung, Trinkwasser, Nahrung, Materialien zum Schutz vor Kälte im Fall einer Evakuierung) Die Information der Mitarbeiter*innen aller betroffenen Bereiche über das Krisenkonzept ist sicherzustellen Körperpflege umfasst alle Maßnahmen und Produkte, die dazu dienen, den Körper sauber, gesund und gepflegt zu halten. Dazu gehören unter anderem das Waschen, Duschen oder Baden, das Eincremen der Haut, die Mund- und Zahnpflege, die Haarpflege, die Nagelpflege sowie die Pflege der Hände und Füße. Auch die Verwendung von Deodorants, Parfüms und anderen Kosmetikprodukten zählt zur Körperpflege. Siehe auch: Baden, Duschen, Waschen am Waschbecken, Waschen im Bett, Mundpflege, Nagelpflege, Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen, Zahnpflege Mund- und Zahnpflege hat zum Ziel: • Einschätzung der Mundgesundheit und der Funktionalität der Zähne und/oder des Zahnersatzes • Erkennen von Problemen im Mundbereich • Gepflegte Zähne, bzw. Prothesen • angenehmer Geschmack und Geruch • intakte, feuchte Schleimhäute • geschmeidige Lippen • gutsitzende Prothese • Sicherstellung einer beschwerdefreien Flüssigkeits- und Nahrungsaufnahme MRSA bedeutet Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus. Bakterien dieser Art kommen auf der Haut und den Schleimhäuten von vielen gesunden Menschen vor. Diese Bakterien können gegen die meisten Antibiotika resistent, also unempfindlich werden. Regelmäßig, etwa einmal jährlich wird mit jeder/jedem Mitabeiter*in ein Mitarbeiterjahresgespräch geführt. Dieses orientiert sich an der gültigen Stellenbeschreibung, den Unternehmenszielen und den betriebswirtschaftlichen Rahmendaten. Hierbei erfolgt eine Reflexion der Selbst- und Fremdwahrnehmung der beruflichen Haltung, der Leistungen und Kompetenzen, sowie der Zufriedenheit. Aus dem Gespräch, den vorherigen Gesprächen, den Ergebnissen der Fachaufsichten und Audits sowie den Rückmeldungen der Mitarbeiter*innen ergeben sich unter anderem Fort- und Weiterbildungsbedarfe. Ergebnis des Mitarbeiterjahresgespräch sollten Zielvereinbarungen für das folgende Jahr sein. Das Medikamentenmanagement in der Pflege bezieht sich auf die Verwaltung und Begleitung der Medikamenteneinnahme von Patient*innen. Dies umfasst die richtige Dosierung, Verabreichung, Überwachung von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten sowie die Schulung der Patient*innen im Umgang mit ihren Medikamenten. Ziel des Medikamentenmanagements ist es, die Sicherheit und Wirksamkeit der medikamentösen Therapie zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren. Einen Maßnahmenplan benötigt man in der Pflege in unterschiedlichen Bereichen. Der Maßnahmenplan ist ein Element des Pflegeprozesses, ebenso ist ein Maßnahmenplan für die Weiterentwicklung eines Unternehmens im Qualitätsmanagement erforderlich. In der Pflegeprozessdokumentation bedeute der Maßnahmenplan zum Beispiel beim Strukturmodell folgendes: Auf der Grundlagen der Ergebnisse der Informationssammlung (SIS®) erfolgt die Maßnahmenplanung im Hinblick auf: • individuelle Maßnahmen zur regelmäßig wiederkehrenden grundpflegerischen Versorgung (z. B. Tagesstrukturierung) • individuelle Maßnahmen zur (psycho-)sozialen Betreuung • Maßnahmen zu bestehenden Risiken/Phänomenen und ggf. Evaluationsdaten • ggf. Maßnahmen zur verordneten Behandlungspflege Beim Qualitätsmanagement kann die Maßnahmenplanung folgendes bedeuten: Jeweils zum Jahreswechsel werden Verbesserungsbereiche identifiziert, die sich aus den internen und externen Prüfergebnissen ergeben. Die notwendigen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen werden festgelegt. Dabei sind die identifizierten Verbesserungsbereiche hinsichtlich ihrer Risiken und Chancen zu bewerten. Siehe auch: SIS®, Pflegedokumentation und Qualitätsmanagement Notfallmanagement bezieht sich auf die Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen, um in Notfallsituationen angemessen und effektiv reagieren zu können. Dies umfasst die Identifizierung von potenziellen Notfallsituationen, die Schulung der Mitarbeiter*innen in Erster Hilfe und lebensrettenden Maßnahmen, die Bereitstellung von Notfallausrüstung sowie die Festlegung von klaren Handlungsabläufen im Falle eines Notfalls. Noroviren kommen weltweit vor und bewirken meist Magen-Darm-Erkrankungen. Noroviren werden meist über eine Schmierinfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Die Erreger können auch an Gegenständen wie Türgriffen, Handläufen oder Waschbeckenarmaturen haften und über die Hände in den Mund gelangen. Nagelpflege hat zum Ziel: • Saubere und gepflegte Hände und Füße • Steigerung des Selbstwertgefühls, des Wohlbefindens und der Körperwahrnehmung • Aktivierung und Förderung individueller Ressourcen Grundsätzlich ist hier unbedingt zu beachten, dass die Grenze für eine Tätigkeit immer dort ist, wo eine heilkundliche Tätigkeit beginnt. Ein/e Podolog*in (Fachkraft für medizinische Fußpflege) ist in der Lage diese durchzuführen und sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. Nicht jede Fußpflege ist als Ausübung von Heilkunde anzusehen. So sind z.B. Behandlungen davon ausgenommen, die sich auf „bagatellartige Heilmaßnahmen“ beziehen. Hierzu zählt auch die Behandlung von Hühneraugen (jedoch nicht bei Risikopatienten). Die Behandlung von Fußpilz und eingewachsenen Nägeln ist keine bagatellartige Heilmaßnahme. Die kosmetische Fußpflege („pflegerische und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß“) kann grundsätzlich frei ausgeübt werden. Mit einem Organigramm wird die Aufbauorganisation eines Unternehmens graphisch dargestellt. Es wird fortlaufend den sich verändernden Bedingungen der Einrichtung angepasst. Das Organigramm beinhaltet alle Funktionen, angefangen von der Geschäftsführung bis zu den Mitarbeiter*innen der Bereiche. Mindestens die Leitungsfunktionen, die Stabstellen sowie Arbeitsbereiche mit nur einem/einer Mitarbeiter*in (z. B. Verwaltung) sind namentlich benannt. Der Praxisanleitung obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung. Sie plant, gestaltet und beurteilt den Lernprozess der Auszubildenden und ist eigenverantwortlich für die Steuerung des Ausbildungsprozesses zuständig. Die Praxisanleitung • nimmt an mindestens 24 Stunden berufspädagogischer Fortbildungen teil, • erarbeitet und revidiert die betriebliche Ausbildungsplanung in Abstimmung mit der theoretischen Ausbildungsstätte, • plant, koordiniert und kontrolliert die Anleitungen und Einarbeitungen von Auszubildenden, • erstellt den Lernstufen entsprechende Lernaufgaben, die die berufliche Handlungskompetenz fördern und bewertet diese, • gibt Auszubildenden regelmäßiges Feedback • sichert die Dokumentation des Lernverlaufs und ist permanente • Ansprechpartner*in, • unterstützt den Transfer zwischen Theorie und Praxis und gibt der Schule Rückmeldung, • wird bei Prüfungen beratend hinzugezogen, ist ggf. zweite Fachprüfer*in im praktischen Examen und in der Zwischenprüfung, • berät Leitungskräfte, um Ausbildungsstrukturen laufend zu verbessern, • überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, Jugendschutzgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsverordnungen. Die Praxisanleitung hat einen Umfang von mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit. Bei einer pflegerischen Versorgung durch eine stationäre Pflegeeinrichtung oder einen ambulanten Pflegedienst erhalten pflegebedürftige Personen regelmäßig oder bei signifikanten Veränderungen der Gesundheits- und/oder Pflegesituation eine Pflegevisite. Die Pflegevisite kann verschiedene Strukturen aufweisen. Die Pflegevisite des QUAPEN®-Qualitätshandbuchs orientiert sich an den Qualitäts- und Prüfrichtlinien (QPR) des medizinischen Dienstes (MD). Der Pflegeprozess ist ein strukturierter Ansatz zur Planung und Durchführung von Pflegemaßnahmen. Es gibt mehrere Modelle zum Beispiel den 45 oder 6 strittigen Pflegeprozess. Im Strukturmodell wird der Pflegeprozess mit den folgenden vier Elementen beschrieben: Element 1 Strukturierte Informationssammlung (SIS®) als Einstieg in den Pflegeprozess mit den Kernelementen: • Eigeneinschätzung der pflegebedürftigen Person • Sechs Themenfelder zur fachlichen Einschätzung • Matrix für pflegesensitive Risiken und Phänomene • Betreuungs- und pflegerelevante biografische Aspekte Element 2 Individuelle Maßnahmenplanung mit den Erkenntnissen aus der SIS® Element 3 • Berichteblatt mit der Fokussierung auf • Abweichungen aus der SIS • Abweichungen aus der Maßnahmenplanung • Tagesaktuelle Ereignisse • Weitere an Pflege und Betreuung Beteiligte Element 4 Festlegung von Evaluationsdaten oder Zeiträumen • aus Erkenntnissen der SIS® • aus Erkenntnissen der Maßnahmenplanung • aus Erkenntnissen des Berichteblatts Der Pflegeprozess ist ein kontinuierlicher Zyklus, bei dem die Pflegekräfte regelmäßig Veränderungen bei der pflegebedürftigen Person beobachten, den Maßnahmenplan aktualisieren und sicherstellen, dass die bestmögliche Versorgung gewährleistet wird. Siehe auch: Strukturmodell Der Pflegegrad ist ein Maßstab, der in Deutschland zur Einstufung von pflegebedürftigen Personen verwendet wird. Er wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgelegt und bestimmt den Umfang der Leistungen, die die Pflegekasse für die Pflege und Betreuung der betroffenen Personen übernimmt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die je nach Schwere der Beeinträchtigung unterschiedliche Leistungen vorsehen. Die Einstufung erfolgt anhand eines Begutachtungsverfahrens, bei dem folgend Kriterien bewertet werden: • Mobilität (z.B. fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches, Treppensteigen …) (10%) • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. örtliche, zeitliche … Orientierung) (15%) + • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe, (auto)aggressives Verhalten) • Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung… – bisher Grundpflege) (40%) • Umgang mit krankheitsspezifischen, therapiebedingten Anforderungen (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arzt- oder Therapiebesuche…) (20%) • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B. Gestaltung des Tages Ablaufs…) (15%) • Außerhäusliche Aktivitäten (z.B. selbständiges Bewegen im öffentlichen Raum, an Veranstaltungen teilnehmen, Nutzung von Transportmitteln) • Haushaltsführung (z.B. Einkaufen, Behördengänge, Regelung finanzieller Angelegenheiten) Siehe auch: Grundpflege, Einstufungsmanagement Es gibt verschiedene Bereiche, in denen man sich zum/zur Pflegeexpert*in weiterbilden kann, zum Beispiel Wundexpert*in, Gerontopsychiatrische Pflege, Stomatherapeut*in, Palliativ Care, Schmerzmanagement oder Ernährungsmanagement. Diese Weiterbildungen ermöglichen es Pflegekräften, sich auf spezifische Bereiche zu spezialisieren und ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zu vertiefen. Auch in einigen Expertenstandards wird die Hinzuziehung von Pflegeexpert*innen beschrieben, zum Beispiel bei Wund- und Schmerzmanagement. Siehe auch: Expertenstandards Die Pflegedokumentation ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegepraxis und dient dazu, alle relevanten Informationen über die pflegebedürftigen Menschen zu erfassen, zu dokumentieren und auszuwerten. Sie umfasst unter anderem die Informationssammlung, Angaben zur Maßnahmenplanung bzw. Pflegeplanung, tagesaktuelle Ereignisse, Durchführung von Maßnahmen, Beobachtungen des Gesundheitszustands sowie Kommunikation mit anderen an der Pflege Beteiligten. Eine sorgfältige und vollständige Dokumentation in der Pflege ist notwendig, um die Qualität der Pflege sicherzustellen, den Verlauf von Krankheiten oder Behandlungen nachvollziehbar zu machen und die Zusammenarbeit im interdisziplinären Team zu erleichtern. Zudem dient sie als Qualitätsnachweis. Die Dokumentation in der Pflege sollte klar strukturiert, zeitnah und nachvollziehbar sein. Sie erfolgt in der Regel schriftlich oder elektronisch und unterliegt den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz. Eine regelmäßige Schulung des Pflegepersonals im Umgang mit der Dokumentation ist daher unerlässlich. Die Pflegedienstleitung, oder auch verantwortliche Pflegefachkraft, ist verantwortlich für die Organisation und Koordination des Pflegepersonals in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst. Sie überwacht die Qualität der Pflege, erstellt Dienstpläne, führt Mitarbeitergespräche, kümmert sich um die Weiterbildung der Mitarbeiter*innen und ist Ansprechpartner für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Außerdem trägt sie die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Qualitätsstandards. Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf haben selbstverständlich die gleichen Rechte, wie alle anderen Menschen auch – wie sich diese Rechte aber im Alltag hilfe- und pflegebedürftiger Menschen widerspiegeln sollen, das fasst die deutsche Pflegecharta in acht Artikeln zusammen: • Artikel 1: Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen zu können. • Artikel 2: Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden. • Artikel 3: Privatheit Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat und Intimsphäre. • Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung. • Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe, der Pflege sowie der Behandlung. • Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit Eintragungen im Pflegebericht beziehen sich auf Abweichungen zur individuellen Maßnahmenplanung sowie auf tagesaktuelle Ereignisse (med. Vorkommnisse und besondere Situationen). Therapeutische Leistungen durch andere Berufsgruppen und Maßnahmen zur (psycho-) sozialen Betreuung werden ebenfalls im Bericht dokumentiert. Schichtübergabe können somit mit dem Pflegebericht durchgeführt werden. Der PDCA-Zyklus oder Plan-Do-Check-Act-Zyklus, ist ein Konzept des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Der Zyklus besteht aus vier Schritten, die durchlaufen werden, um kontinuierliche Verbesserungen in Prozessen, Produkten oder Dienstleistungen zu erreichen. Die vier Schritte sind: Plan (Planen): In diesem Schritt werden Ziele festgelegt und Pläne erstellt, um diese Ziele zu erreichen. Es werden Daten gesammelt, Analysen durchgeführt und Maßnahmen definiert. Do (Durchführen): In diesem Schritt werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt. Es werden Ressourcen mobilisiert, Prozesse implementiert und Aktivitäten durchgeführt. Check (Überprüfen): Nach der Umsetzung werden die Ergebnisse überprüft und mit den Zielen verglichen. Es werden Daten gesammelt, Leistungsmessungen durchgeführt und Abweichungen analysiert. Act (Handeln): Basierend auf den Überprüfungsergebnissen werden Maßnahmen ergriffen, um Probleme zu lösen, Verbesserungen vorzunehmen und den Prozess weiter zu optimieren. Neue Ziele werden festgelegt und der Zyklus beginnt von vorne. Jeweils zum Jahreswechsel legt die „Steuerungsgruppe“ die identifizierten Verbesserungsbereiche, die sich aus den internen und externen Prüfergebnissen ergeben, sowie die dazugehörenden Maß-nahmen, Zuständigkeiten und Fristen in einem Qualitätsplan fest. Dabei sind die identifizierten Verbesserungsbereiche hinsichtlich ihrer Risiken und Chancen zu bewerten. Hierfür sind nach Bedarf geeignete Instrumente einzusetzen, wie SWOT-Analyse oder die sogenannte Selbstbewertung. Die Themen der Selbstbewertung sind im Qualitätsplan als Vorschlag vorgegeben. Die Steuerungsgruppe überwacht alle drei Monate, ob und inwieweit geplante Maßnahmen umgesetzt sind und ob vereinbarte Qualitätsziele erreicht wurden. Erkenntnisse aus der Risikoüberwachung werden mitberücksichtigt und führen ggf. auch zu einer kurzfristigeren Anpassung des Q-Plans. Der jeweilige Entwicklungsstand zu den Maßnahmen wird im Qualitätsplan protokolliert. Die im Qualitätsplan festgelegten Maßnahmen werden von den dafür benannten Personen umgesetzt. Die Fristen, in denen dieses zu erfolgen hat, sind ebenfalls im Qualitätsplan benannt. Siehe auch: Selbstbewertung, Risikoanalyseinstrumente, SWOT-Analyse Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste führen wir gemäß dem SGB XI und den daraus resultierenden Qualitätsvereinbarungen ein internes Qualitätsmanagement durch, das auf kontinuierliche Sicherung und Weiterentwicklung ausgerichtet ist. Im Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) sind im übergeordneten Einrichtungskonzept die grundlegenden konzeptionellen Vorgaben für alle Bereiche sowie die wichtigsten Verantwortlichkeiten und Abläufe beschrieben. Auch das Leitbild der Einrichtung oder des Pflegedienstes ist im Einrichtungskonzept enthalten. Es stellt gleichzeitig die Beschreibung der Qualitätspolitik und Qualitätszieleziele dar. Die Umsetzung der Ziele werden gesichert, indem wir die wichtigsten Verfahren dokumentiert sind. Wie das Qualitätsmanagement aufgebaut ist, wird im QUAPEN®-Qualitätshandbuch in den Verfahren zum Kapitel „V0 Qualitätsmanagement“ beschrieben. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) auf der Basis des PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act) ist dort beschrieben. Die wichtigsten kund*innenbezogenen Verfahren sind im Kapitel „V1 Kund*innen“ beschrieben. Um die Leistungen auf möglichst hohem Niveau zu erbringen, sind die Mitarbeiter*innen die wichtigste Ressource. Deshalb folgt im QUAPEN®-QMH das Kapitel „V2 Mitarbeiter*innen“. Mit den Instrumenten, die im Kapitel „V3 Verbesserung“ beschrieben sind wird geprüft, ob Qualitäts- und Entwicklungsziele erreicht werden. Siehe auch: Qualitätsbeauftragte*r, Qualitätsplan Die Meldung von Qualitätsindikatoren in der stationären Pflege ist ein Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung in Pflegeeinrichtungen. Qualitätsindikatoren sind messbare Kennzahlen, die Aufschluss über die Qualität der Pflegeleistungen geben. Sie dienen dazu, die Versorgungsqualität zu überprüfen und Verbesserungspotenziale aufzudecken. Die Meldung von Qualitätsindikatoren erfolgt alle sechs Monate. Die Meldung umfasst folgende Bereiche: • Erhaltene Mobilität • Erhaltene Selbständigkeit bei Alltagsverrichtungen • Erhaltene Selbständigkeit bei Gestaltung des Alltagslebens • Dekubitusentstehung • Schwerwiegende Sturzfolgen • Unbeabsichtigter Gewichtsverlust • Durchführung eines Integrationsgesprächs • Anwendung von Gurten • Anwendung von Bettseitenteilen • Aktualität der Schmerzeinschätzung Der/die Qualitätsbeauftragte in der Altenpflege ist für die Sicherstellung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität in der Pflegeeinrichtung verantwortlich. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards, die Überwachung und Bewertung der Pflegeprozesse, die Schulung des Personals im Bereich Qualitätsmanagement sowie die Zusammenarbeit mit externen Prüfinstanzen und Behörden. Der/die Qualitätsbeauftragte trägt somit maßgeblich dazu bei, dass die Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung eine qualitativ hochwertige Versorgung erhalten. Siehe auch: Qualitätsmanagement Beim Risikoassessment in der Altenpflege werden potenzielle Gefahren oder Risiken für ältere Menschen bewertet, um präventive Maßnahmen zu ergreifen und ihre Sicherheit zu gewährleisten. Zu Beginn des Pflegeprozesses wird zunächst durch eine Pflegefachkraft eingeschätzt, ob ein pflegerisches Risiko besteht. Kann ein Risiko nicht ausgeschlossen werden entscheidet die Fachkraft, ob ein Assessment erforderlich ist. Dies kann beispielsweise Stürze, Schmerzen, Dekubitus (Druckgeschwüre), Medikamenteninteraktionen, Kontinenzprobleme oder Ernährungsprobleme umfassen. Durch Risikoassessments, welche in individuell festzulegenden Zeitabständen durchgeführt werden, können Pflegekräfte frühzeitig auf mögliche Risiken aufmerksam werden und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung ergreifen. Siehe auch: Risikoanalyseinstrumente Risikoanalyseinstrumente werden unterschieden zwischen Instrumenten zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) beim Qualitätsmanagement, z.B. Selbstbewertung oder SWOT-Analyse und Instrumente zum pflegerischen Risikoassessment, z.B. Schmerzprotokoll. Siehe auch: Qualitätsmanagement, Risikoassessment, Selbstbewertung, SWOT-Analyse Die Rasur ein wichtiger Bestandteil der täglichen Pflege und Hygiene für ältere Menschen. Sie sorgt für: • ein Gepflegtes äußeres Erscheinungsbild • Selbstvertrauen • das Gefühl von Sauberkeit und Wohlbefinden • Berücksichtigung der Biografie Bei Hilfebedarf kann die Rasur von Pflegekräften oder Angehörigen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Person sauber und gepflegt aussieht. Bei der Rasur in der Altenpflege ist es wichtig, sanft und vorsichtig vorzugehen, da die Haut von älteren Menschen oft empfindlicher ist. Es ist wichtig, bei Nassrasur scharfe Rasierklingen zu verwenden, um Verletzungen zu vermeiden. Vor der Rasur sollte die Haut gereinigt und mit warmem Wasser angefeuchtet werden, um die Barthaare weicher zu machen. Es ist auch wichtig, auf eventuelle Hautirritationen zu achten und diese entsprechend zu behandeln. Nach der Rasur sollte die Haut mit einer beruhigenden Lotion oder Creme gepflegt werden. Insgesamt ist die Rasur in der Altenpflege ein wichtiger Schritt, um das Wohlbefinden und die Hygiene älterer Menschen zu gewährleisten. Es erfordert Geduld, Sorgfalt und Einfühlungsvermögen. Siehe auch: Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen SWOT setzt sich zusammen aus Strengths, Weakness, Opportunities und Threats, also Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Eine SWOT-Analyse erfolgt bezogen auf ein Thema. Das kann ein sehr konkretes Thema sein, wie die Frage nach Umstellung der Pflegedokumentation auf das Strukturmodell, aber es lässt sich auch sehr gut für übergeordnete Themen wie z.B. eine Unternehmensumfeldanalyse eingesetzt werden. Welche Stärken und Schwächen hat das Unternehmen jetzt, welche Chancen und Risiken zeichnen sich ab. Stärken sind solche Merkmale des Unternehmens und Faktoren, die im Wettbewerb ein Vorteil sind oder die das Unternehmen besser beherrscht als die Konkurrenz. Zum Beispiel: Innovative Angebote, qualifizierte Mitarbeiter*innen, sehr gute technische Ausstattung, guter Standort, niedrige Gebäudekosten usw.. Schwächen sind alle Faktoren und Merkmale, die für das Unternehmen im Wettbewerb ein Nachteil sind. Zum Beispiel: geringe Finanzkraft, zu wenig Mitarbeiter*innen, veraltete Technik usw.. Chancen sind Faktoren und Entwicklungen im Umfeld oder Markt, die für das Unternehmen ein Vorteil sein können oder aus denen Potenziale erwachsen können. Zum Beispiel: Trends in der Gesellschaft, Veränderung im Kundenverhalten, technologische Entwicklungen, aus denen für das Unternehmen neue Produkte, Produktverbesserungen, mehr Absatz oder mehr Umsatz abgeleitet werden können. Risiken sind solche Faktoren und Entwicklungen im Umfeld oder im Marktgeschehen eines Unternehmens, aus denen Nachteile Das Strukturmodell beschreibt die Pflegedokumentation auf Grundlage eines vierstufigen Pflegeprozesses. Kerne des Strukturmodells sind der personenzentriete Ansatz, also die systematische Berücksichtigung der persönlichen Perspektiven der pflegebedürftigen Menschen, sowie die Förderung der Fachlichkeit der Pflegenden. Die vier Elemente des Strukturmodells sind: Element 1: Die strukturierte Informationssammlung (SIS©) als Einstieg in den Pflegeprozess. Dies beinhaltet die Einschätzung pflegerischer Risiken mit der Risikomatrix der SIS©. Element 2: Die Individuelle Maßnahmenplanung mit den Erkenntnissen aus den Themenfeldern und der Risikomatrix der SIS©. Element 3: Der Pflegebericht mit der Fokussierung auf Abweichungen aus dem der Maßnahmenplanung und der SIS© sowie mit der Darstellung wichtiger tagesaktueller Ereignisse. Element 4: Die Festlegung von individuellen Evaluationsdaten aus Erkenntnissen der SIS©, der Maßnahmenplanung und des Pflegeberichtes. Siehe auch: Pflegeprozess, Pflegedokumentation, SIS® Strukturierte Informationssammlung, Maßnahmenplan, Pflegebericht, Evaluation Sterilgut bezieht sich auf medizinische Instrumente, Verpackungen oder Materialien, die sterilisiert wurden und somit frei von Mikroorganismen sind. Dies ist besonders wichtig, um Infektionen zu vermeiden und die Sicherheit der zu behandelnden Menschen zu gewährleisten. Sterilgut kann durch verschiedene Methoden wie Dampfsterilisation, Gassterilisation oder Strahlensterilisation behandelt werden. Mit Stellenbeschreibungen werden die grundsätzlichen Aufgaben sowie Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche eines/einer Stelleninhaber*in geregelt. Die Abgrenzung bzw. Schnittstelle zu den anderen Stellen wird hiermit festgelegt und die Unterschiede in den beruflichen Qualifikationen verdeutlicht. Stellenbeschreibungen sind Grundlage für wesentliche Personalmanagementprozesse. Anhand der Stellenbeschreibungen erfolgen Stellenausschreibungen und Personalauswahl, die Einarbeitung, die Beurteilung und die Personalförderung. Ebenso relevant sind sie beim Erstellen von Arbeitszeugnissen und ggf. bei arbeitsrechtlichen Konflikten. Stationäre Pflege, oder auch Langzeitpflege, bezieht sich auf die Betreuung und Versorgung von Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, alleine, in häuslicher Umgebung zu leben. Sie können in stationären Pflegeeinrichtungen leben, wo sie rund um die Uhr professionelle Betreuung und medizinische Versorgung erhalten können. Pflegekräfte kümmern sich um die täglichen Bedürfnisse der Bewohner*innen, wie z.B. Körperpflege, Medikamentengabe, Mahlzeiten und soziale Aktivitäten. QUAPEN® unterstützt Pflegeeinrichtungen diesbezüglich mit dem QM-Handbuch für die stationäre Pflege. Die Strukturierte Informationssammlung SIS® ist das erste Element des Pflegeprozesses und setzt sich aus den folgenden Bereichen zusammen: Abschnitt A (Stammdaten): Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person, Datum des Gesprächs, Handzeichen der Pflegefachkraft und optional die Unterschrift der pflegebedürftigen Person. Abschnitt B Die Einschätzung der pflegebedürftigen Person zu ihrem Hilfebedarf, ungefiltert im Original-Wortlaut. Ist die pflegebedürftigen Person kognitiv oder physisch nicht zu einem Gespräch in der Lage oder ergänzend, können auch Informationen von Angehörigen und/oder Betreuer*innen erfasst werden zu den Fragen: • Was bewegt Sie im Augenblick? • Was brauchen Sie? • Was können wir für Sie tun? Zusätzlich bei Kurzzeitpflege und Tagespflege: • Was führt Sie zu uns? Abschnitt C1 In den sechs Themenfeldern werden von der Pflegefachkraft Wünsche, Ressourcen, pflege- und betreuungsrelevante biographische Aspekte und Unterstützungsbedarfe aus fachlicher Sicht beschrieben. Prägnante Aussagen der Bewohner*innen, z.B. besondere Wünsche oder Ablehnungen können im Original-Wortlaut eingefügt werden. Bei Diskrepanzen zwischen Kundenwünschen und Fachlichkeit ist das Ergebnis der Verständigung zu beschreiben. Die Themenfelder sind: 1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage, sich zeitlich, persönlich und örtlich zu orientieren sowie Risiken und Gefahren zu erkennen? Wie gut kann sie verbal oder nonverbal kommunizieren, sehen, hören, sprechen 2. Jährlich kann eine Selbstbewertung durchgeführt werden. Fragen zu verschiedenen Themen werden beantwortet und die Antworten in „Gute Praxis“ und „Verbesserungsbereiche“ unterteilt. Das angestrebte Ziel der Selbstbewertung bestimmt die Auswahl der Themen. Dies kann eine Selbstbewertung eines ganzen Betriebes, mit möglichst umfassenden Themen wie Kund*innen, Mitarbeiter*innen, Wirtschaftlichkeit und so weiter, aber auch eine Selbstbewertung zu einem eingegrenzten Themenbereich, zum Beispiel „Gewaltvermeidung in der Pflege“ sein. Gute Praxis: Die Beantwortung der Fragen hat ergeben, dass der erfragte Bereich zu den Stärken der Einrichtung gehört. Diese Stärke ist gut nachvollziehbar und nachweisbar. Bei Antworten, welche als gute Praxis identifiziert wurden wird diskutiert und ggf. festgeschrieben, wie die Stärken langfristig gesichert werden können. Verbesserungsbereiche: Die Beantwortung der Frage hat ergeben, dass es bei dem erfragten Bereich Verbesserungsbedarfe gibt. Es wird festgelegt: • Was soll verbessert werden? • Wie können wir die Verbesserung erreichen – Maßnahmen? • Woran können wir die Verbesserungen messen? Bei Antworten, welche als Verbesserungsbereiche identifiziert wurden, werden die erforderlichen Maßnahmen diskutiert und im Qualitätsplan beschrieben. Siehe auch: Qualitätsplan, Risikoanalyseinstrumente Schutzkleidung in der Pflege umfasst Handschuhe, Kittel, Schürzen und Mund-Nasenschutz. Einmalhandschuhe: Einmalhandschuhe tragen Mitarbeiter*innen immer dann, wenn sie damit rechnen, mit Körpersekreten sowie potenziell infektiösem Material in Berührung zu kommen. Das können zum Beispiel Blut, Wundexsudat, Erbrochenes oder Ausscheidungen sein. Handschuhe für Pflegetätigkeiten als Schutz vor Infektionsgefahren sind flüssigkeitsdichte, ungepuderte und allergenarme medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch. Handschuhe für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind flüssigkeitsdichte, ungepuderte, allergenarme und zusätzlich reinigungs- bzw. desinfektionsmittelbeständige Schutzhandschuhe mit verlängertem Schaft. Einen Schutzkittel sollten Mitarbeiter*innen dann anlegen, wenn sie mit einer Kontamination ihrer Arbeitskleidung rechnen. Das ist zum Beispiel bei multiresistenten Erregern der Fall. Ein Schutzkittel sollte grundsätzlich immer nur bei einem/einer Pflegekund*in zum Einsatz kommen. Bei manchen Tätigkeiten sollten Mitarbeiter*innen eine wasserdichte Einmal-Schutzschürze anlegen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn sie mit dem Durchfeuchten der eigenen Kleidung rechnen müssen, z.B. beim Wechseln stark verschmutzter Wäsche, beim Duschen der Pflegekund*innen oder beim Verteilen und Zubereiten der Mahlzeiten. Einen Mund-Nasen-Schutz legen Mitarbeiter*innen zu ihrer eigenen Sicherheit immer dann an, wenn sie Gefahr laufen, flüssig- infektiöses Material einzuatmen. Die verschiedenen Maskentypen bieten aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaften unterschiedlich hohen Schutz gegen eine Übertragung. Der Tourenplan findet sowohl in der ambulanten als auch in der teilstationären Pflege Anwendung. Er dient dazu, die effiziente Organisation sicherzustellen. Er legt bei ambulanten Pflegediensten fest, welche Pflegekräfte zu welchen Zeiten welche Patienten besuchen und welche Leistungen erbracht werden müssen. Der Tourenplan hilft dabei, die Routen der Pflegekräfte optimal zu planen, um Zeit und Ressourcen effektiv zu nutzen. In der teilstationären Pflege wird im Tourenplan festgelegt, an welchen Wochentagen und zu welcher Uhrzeit die Gäste zur Tagespflege abgeholt werden. Siehe auch: Ambulante Pflege, Teilstationäre Pflege Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege ist ein vernetztes System, das den sicheren Austausch von medizinischen Daten und Informationen zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen ermöglicht. In der Pflegebranche dient die TI dazu, die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen, Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern zu verbessern. Die TI in der Pflege umfasst verschiedene Anwendungen und Dienste, wie z.B. die elektronische Patientenakte (ePA), den elektronischen Medikationsplan (eMP), die elektronische Fallakte (eFA) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Durch die Nutzung der TI können Pflegekräfte effizienter arbeiten. Teilstationäre Pflege ist eine Form der Pflege, bei der pflegebedürftige Personen tagsüber in einer Einrichtung betreut werden, aber abends wieder nach Hause zurückkehren. Diese Art der Pflege wird auch als Tagespflege bezeichnet. In einer teilstationären Pflegeeinrichtung erhalten die Pflegebedürftigen während ihres Aufenthalts verschiedene Leistungen, wie z.B. pflegerische Versorgung, medizinische Betreuung, Therapien, Mahlzeiten und soziale Aktivitäten. Die teilstationäre Pflege bietet den Vorteil, dass die Pflegebedürftigen tagsüber professionell betreut werden und gleichzeitig weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung leben können. Dies kann eine Entlastung für die pflegenden Angehörigen darstellen und den Betroffenen ermöglichen, so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben zu führen. QUAPEN® unterstützt Pflegeeinrichtungen diesbezüglich mit dem QM-Handbuch für die teilstationäre Pflege. Siehe: Teilstationäre Pflege Die regelmäßige Überwachung und Dokumentation der Vitalwerte von pflegebedürftigen Menschen können von entscheidender Bedeutung sein, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu überwachen. Zu den wichtigsten Vitalwerten gehören: Ein normaler Blutdruck liegt bei etwa 120/80 mmHg, während eine gesunde Herzfrequenz zwischen 60 und 100 Schlägen pro Minute liegt. Eine normale Atemfrequenz beträgt durchschnittlich 12 bis 20 Atemzüge pro Minute, und eine normale Körpertemperatur liegt zwischen 36,5 und 37,5 Grad Celsius. Blutdruck: Der Blutdruck gibt Auskunft über den Druck des Blutes in den Blutgefäßen und ist ein wichtiger Indikator für die Herz-Kreislauf-Gesundheit. Normalwert: 120/80 mmHg Puls: Der Puls misst die Herzfrequenz und gibt Aufschluss über die Herzleistung und den allgemeinen Gesundheitszustand. Normalwert: 60 und 100 Schlägen pro Minute Temperatur: Die Körpertemperatur kann Hinweise auf Infektionen oder andere gesundheitliche Probleme geben. Normalwert: 36,5 und 37,5 Grad Celsius Atmung: Die Atemfrequenz pro Minute kann Aufschluss über die Lungenfunktion und den Sauerstoffaustausch im Körper geben. Normalwert: 12 bis 20 Atemzüge pro Minute Blutzucker: Der Blutzuckerspiegel ist besonders wichtig bei Diabetikern und kann Hinweise auf Stoffwechselprobleme geben. Normalwert: Nüchternblutzucker zwischen 80 und 110 mg/dl Die regelmäßige Überwachung dieser Vitalwerte ermöglicht es dem Pflegepersonal, frühzeitig Veränderungen im Gesundheitszustand der Betroffenen zu erkennen und angemessen zu reagieren. Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege. Diese kann sowohl ambulant als auch teilstationär oder stationär erfolgen. Siehe auch: Kurzzeitpflege, Ambulante Pflege, Stationäre Pflege, Teilstationäre Pflege Eine Verfahrensanleitung (VA) ist ein Dokument, das detaillierte Anweisungen und Schritte zur Durchführung eines bestimmten Verfahrens oder einer bestimmten Tätigkeit enthält. In der Pflege können Verfahrensanleitungen beispielsweise für die Durchführung von medizinischen Behandlungen, Pflegemaßnahmen, Hygienemaßnahmen oder Notfallsituationen erstellt werden. Diese Anleitungen enthalten Informationen wie Zweck des Verfahrens, verantwortliche Personen, benötigte Materialien, Schritt-für-Schritt-Anweisungen, Sicherheitsvorkehrungen und mögliche Komplikationen. Die Verfahrensanleitungen in den QUAPEN®-Qualitätshandbüchern sind nach dem PDCA-Zyklus strukturiert. Siehe auch: PDCA Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen sind Maßnahmen der Grundpflege, die in Verfahrensanleitungen beschrieben werden und Antworten geben auf die Fragen: wer macht wann, was, wie und ggf. warum. Sie beschreiben nachvollziehbar das übliche Vorgehen bei der grundpflegerischen Versorgung und werden den Mitarbeiter*innen zugänglich gemacht. Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen werden von allen Mitarbeiter*innen in gleicher Weise durchgeführt. Bei der Planung wiederkehrender pflegerischer Maßnahmen kann auf die entsprechenden Verfahrensanleitungen verwiesen werden. Siehe auch: Baden, Duschen, Mund- und Zahnpflege, Nagelpflege, Waschen am Waschbecken, Waschen im Bett, Verfahrensanleitung Das Waschen im Bett wird pflegebedürftigen Personen angeboten, die nicht in der Lage sind am Waschbecken zu stehen oder zu sitzen und Hilfestellung einer Pflegeperson benötigen. Ziele sind: • Saubere, gepflegte, intakte Haut • Steigerung des Selbstwertgefühls, des Wohlbefindens, der Körperorientierung und der Körperwahrnehmung • Aktivierung und Förderung individueller Ressourcen Siehe auch: Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen Das Waschen am Waschbecken wird pflegebedürftigen Personen angeboten, die in der Lage sind am Waschbecken zu stehen oder zu sitzen und Hilfestellung einer Pflegeperson benötigen. Ziele sind: • Saubere, gepflegte, intakte Haut • Steigerung des Selbstwertgefühls, des Wohlbefindens, der Körperorientierung und der Körperwahrnehmung • Aktivierung und Förderung individueller Ressourcen Siehe auch: Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen Mit jeder/jedem Mitarbeiter*in sollte regelmäßig, z.B. jährlich, ein Zielvereinbarungsgespräch geführt werden. Dieses orientiert sich an der jeweiligen Stellenbeschreibung, den Unternehmenszielen und den betriebswirtschaftlichen Rahmendaten. Hierbei erfolgt eine Reflexion der Selbst- und Fremdwahrnehmung, der beruflichen Haltung, der Leistungen und Kompetenzen, sowie der Zufriedenheit. Aus dem Gespräch, den vorherigen Zielvereinbarungen sowie den Rückmeldungen des/der Mitarbeiters*in werden die Ziele bis zum nächsten Gespräch vereinbart. Diese müssen realistisch und erreichbar sein. Ebenso ergeben sich aus dem Gespräch Fort- und Weiterbildungsbedarfe und Verbesserungsvorschläge. Siehe: Mund- und Zahnpflege