Grundpflege bezeichnet die elementaren Pflegemaßnahmen, die zur Erhaltung der körperlichen Hygiene und Gesundheit einer Person notwendig sind. Dazu gehört unter anderem die Körperpflege, also das Waschen, Anziehen, Kämmen, Zähneputzen, der Toilettengang sowie die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Die Grundpflege wird in der Regel von Pflegekräften oder Angehörigen übernommen, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht mehr in der Lage ist, diese Aufgaben selbstständig zu erledigen.
Siehe auch: Baden, Duschen, Mundpflege, Nagelpflege, Waschen am Waschbecken, Waschen im Bett, Wiederkehrende pflegerische Maßnahmen