In der Pflege unterscheiden sich grundsätzlich 2 Arten von Delegation. Zum einen das delegieren von Tätigkeiten als Führungsinstrument und zum zweiten die Delegation von Tätigkeiten der Behandlungspflege an Mitarbeiter*innen ohne dreijährige Ausbildung. Hierbei übertragen qualifizierte Pflegefachkräfte bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten an Pflegehelfer*innen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten, Ausbildungsstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden oder das Messen von Vitalwerten. Voraussetzung für das Delegieren solcher Aufgaben ist die jährliche, dokumentierte Vermittlung von theoretischen Kenntnissen, die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse so wie die Begleitung und Überprüfung der praktischen Anwendung. Tätigkeiten, die bereits im Rahmen einer Ausbildung vermittelt wurden, müssen nicht delegiert werden.
Siehe auch: Behandlungspflege, Vitalwerte