Expertenstandards in der Pflege sind nach dem Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) verbindliche Qualitätskriterien, sobald sie rechtswirksam sind. Das SGB XI legt fest, dass die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Betreuungseinrichtungen ihre Leistungen auf dem Stand der allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Kenntnisse zu erbringen haben. Erstellt werden die Expertenstandards durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Dies ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Fachleuten aus der Pflege, die sich mit dem Thema Qualitätsentwicklung auseinandersetzen. Das DNQP ist an der Hochschule Osnabrück angesiedelt.

Siehe auch: Expertenstandard Beziehungsgestaltung bei Demenz, Expertenstandard chronische Wunden, Expertenstandard Dekubitusprophylaxe, Expertenstandard Entlassungsmanagement, Expertenstandard Ernährung, Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz, Expertenstandard Hautintegrität, Expertenstandard Mobilität, Expertenstandard Mundgesundheit, Expertenstandard Schmerzmanagement, Expertenstandard Sturzprophylaxe