Jeweils zum Jahreswechsel legt die „Steuerungsgruppe“ die identifizierten Verbesserungsbereiche, die sich aus den internen und externen Prüfergebnissen ergeben, sowie die dazugehörenden Maß-nahmen, Zuständigkeiten und Fristen in einem Qualitätsplan fest. Dabei sind die identifizierten Verbesserungsbereiche hinsichtlich ihrer Risiken und Chancen zu bewerten. Hierfür sind nach Bedarf geeignete Instrumente einzusetzen, wie SWOT-Analyse oder die sogenannte Selbstbewertung.
Die Themen der Selbstbewertung sind im Qualitätsplan als Vorschlag vorgegeben. Die Steuerungsgruppe überwacht alle drei Monate, ob und inwieweit geplante Maßnahmen umgesetzt sind und ob vereinbarte Qualitätsziele erreicht wurden. Erkenntnisse aus der Risikoüberwachung werden mitberücksichtigt und führen ggf. auch zu einer kurzfristigeren Anpassung des Q-Plans.
Der jeweilige Entwicklungsstand zu den Maßnahmen wird im Qualitätsplan protokolliert. Die im Qualitätsplan festgelegten Maßnahmen werden von den dafür benannten Personen umgesetzt. Die Fristen, in denen dieses zu erfolgen hat, sind ebenfalls im Qualitätsplan benannt.

Siehe auch: Selbstbewertung, Risikoanalyseinstrumente, SWOT-Analyse