Ambulante Pflegedienste erhalten häufig Kundenschlüssel von ihren Pflegekund*innen, wenn es diesen schwerfällt oder nicht möglich ist die ihre Wohnungstür selbst zu öffnen. Diese Schlüssel sind in den Räumlichkeiten des ambulanten Dienstes sicher und verschlossen aufzubewahren. Zur Identifikation der Schlüssel werden an den Schlüsseln Anhänger angebracht, welche aus Datenschutzgründen keinen Hinweis auf Namen oder Adressen der Pflegekund*innen geben dürfen. Die Schlüsselanhänger werden ausschließlich mit Buchstaben und/oder Zahlencodes versehen. Eine Liste zur Zuordnung der Codes darf nur befugten Mitarbeiter*innen zugänglich sein und ist sicher zu verwahren. Die Übergabe und Rückgabe der Schlüssel wird quittiert.

Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)