Arbeitgeber die Fahrzeuge für Mitarbeiter*innen bereit stellen müssen regelmäßig prüfen, dass jede/r Mitarbeiter*in, welche/r die Fahrzeuge nutzt, eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrzeughalter stellt sicher, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gemeldet, versichert und in einem verkehrstüchtigen Zustand ist (TÜV, Wartung, Reifenwechsel etc.). Jede/r Mitarbeiter*in muss mit den Fahrzeugen fürsorglich umgehen. Mitarbeiter*innen verhalten sollen sich im Straßenverkehr rücksichtsvoll und partnerschaftlich und gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verhalten.