Nagelpflege hat zum Ziel:
• Saubere und gepflegte Hände und Füße
• Steigerung des Selbstwertgefühls, des Wohlbefindens und der Körperwahrnehmung
• Aktivierung und Förderung individueller Ressourcen
Grundsätzlich ist hier unbedingt zu beachten, dass die Grenze für eine Tätigkeit immer dort ist, wo eine heilkundliche Tätigkeit beginnt. Ein/e Podolog*in (Fachkraft für medizinische Fußpflege) ist in der Lage diese durchzuführen und sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln. Nicht jede Fußpflege ist als Ausübung von Heilkunde anzusehen. So sind z.B. Behandlungen davon ausgenommen, die sich auf „bagatellartige Heilmaßnahmen“ beziehen. Hierzu zählt auch die Behandlung von Hühneraugen (jedoch nicht bei Risikopatienten).
Die Behandlung von Fußpilz und eingewachsenen Nägeln ist keine bagatellartige Heilmaßnahme. Die kosmetische Fußpflege („pflegerische und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß“) kann grundsätzlich frei ausgeübt werden.