Betäubungsmittel (BTM) unterliegen den besonderen Regeln des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). BTM dürfen nur in einem extra abschließbaren BTM-Fach gelagert werden. Der Eingangs- und Ausgabestand ist in der BTM-Nachweisdokumentation, z. B. im QUAPEN®-BTM-Blatt zu protokollieren. BTM, die nicht mehr benötigt werden, sind immer zwingend dem/der verordnenden Ärzt*in bzw. der abgebenden Apotheke zurückzugeben. Die Übergabe ist seitens der abgebenden und annehmenden Stelle zu quittieren.
Siehe auch: Medikamentenmanagement