Der Pflegegrad ist ein Maßstab, der in Deutschland zur Einstufung von pflegebedürftigen Personen verwendet wird. Er wird durch den Medizinischen Dienst (MD) festgelegt und bestimmt den Umfang der Leistungen, die die Pflegekasse für die Pflege und Betreuung der betroffenen Personen übernimmt. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die je nach Schwere der Beeinträchtigung unterschiedliche Leistungen vorsehen. Die Einstufung erfolgt anhand eines Begutachtungsverfahrens, bei dem folgend Kriterien bewertet werden:

• Mobilität (z.B. fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches, Treppensteigen …) (10%)
• Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. örtliche, zeitliche … Orientierung) (15%) +
• Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. nächtliche Unruhe, (auto)aggressives Verhalten)
• Selbstversorgung (z.B. Körperpflege, Ernährung… – bisher Grundpflege) (40%)
• Umgang mit krankheitsspezifischen, therapiebedingten Anforderungen (z.B. Medikation, Wundversorgung, Arzt- oder Therapiebesuche…) (20%)
• Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (z.B. Gestaltung des Tages Ablaufs…) (15%)
• Außerhäusliche Aktivitäten (z.B. selbständiges Bewegen im öffentlichen Raum, an Veranstaltungen teilnehmen, Nutzung von Transportmitteln)
• Haushaltsführung (z.B. Einkaufen, Behördengänge, Regelung finanzieller Angelegenheiten)

Siehe auch: Grundpflege, Einstufungsmanagement