Jährlich kann eine Selbstbewertung durchgeführt werden. Fragen zu verschiedenen Themen werden beantwortet und die Antworten in „Gute Praxis“ und „Verbesserungsbereiche“ unterteilt. Das angestrebte Ziel der Selbstbewertung bestimmt die Auswahl der Themen. Dies kann eine Selbstbewertung eines ganzen Betriebes, mit möglichst umfassenden Themen wie Kund*innen, Mitarbeiter*innen, Wirtschaftlichkeit und so weiter, aber auch eine Selbstbewertung zu einem eingegrenzten Themenbereich, zum Beispiel „Gewaltvermeidung in der Pflege“ sein.
Gute Praxis:
Die Beantwortung der Fragen hat ergeben, dass der erfragte Bereich zu den Stärken der Einrichtung gehört. Diese Stärke ist gut nachvollziehbar und nachweisbar. Bei Antworten, welche als gute Praxis identifiziert wurden wird diskutiert und ggf. festgeschrieben, wie die Stärken langfristig gesichert werden können.
Verbesserungsbereiche:
Die Beantwortung der Frage hat ergeben, dass es bei dem erfragten Bereich Verbesserungsbedarfe gibt. Es wird festgelegt:
• Was soll verbessert werden?
• Wie können wir die Verbesserung erreichen – Maßnahmen?
• Woran können wir die Verbesserungen messen?
Bei Antworten, welche als Verbesserungsbereiche identifiziert wurden, werden die erforderlichen Maßnahmen diskutiert und im Qualitätsplan beschrieben.

Siehe auch: Qualitätsplan, Risikoanalyseinstrumente