Pflegekund*innen haben das Recht, Einsicht in ihre Pflegedokumentation zu nehmen. Wird die Pflegedokumentation eines ambulanten Pflegedienstes in elektronischer Form geführt, muss dieser sicherstellen, dass die Pflegekund*innen, sowie die an Ihrer Versorgung Beteiligten, Einsicht in die Inhalte der elektronischen Pflegedokumentation nehmen können. Hierfür hat das entsprechende Formular von QUAPEN® folgende Möglichkeiten vorgesehen:
1. Einen durch ein Passwort gesicherten Zugang zur Pflegedokumentation, auf dem eigenen PC, Handy oder Tablet der Pflegekund*innen.
2. Einsicht in die Pflegedokumentation auf den mobilen Geräten der Mitarbeiter*innen, im Rahmen der Einsätze in der Häuslichkeit.
3. Die Pflegedokumentation in Papierform zu Verfügung stellen.
Darüber hinaus werden wichtige Stamm- und Notfalldaten, die in der Pflegedokumentation enthalten sind, in Papierform in der Wohnung der Pflegekund*innen aufbewahrt: Stammdaten, Kontaktdaten des Pflegedienstes, medizinische und pflegerelevante Hauptdiagnosen, vorliegende Erkenntnisse zu ärztlich verordneten Medikamenten, Allergien und Unverträglichkeiten, Kontaktdaten der Angehörigen und ggf. eine Patientenverfügung bzw. Vorsorgevollmacht und/oder Betreuungsverfügung bzw. Angaben zum Aufbewahrungsort.

Siehe auch: Pflegedokumentation