Der Praxisanleitung obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung. Sie plant, gestaltet und beurteilt den Lernprozess der Auszubildenden und ist eigenverantwortlich für die Steuerung des Ausbildungsprozesses zuständig. Die Praxisanleitung

• nimmt an mindestens 24 Stunden berufspädagogischer Fortbildungen teil,
• erarbeitet und revidiert die betriebliche Ausbildungsplanung in Abstimmung mit der theoretischen Ausbildungsstätte,
• plant, koordiniert und kontrolliert die Anleitungen und Einarbeitungen von Auszubildenden,
• erstellt den Lernstufen entsprechende Lernaufgaben, die die berufliche Handlungskompetenz fördern und bewertet diese,
• gibt Auszubildenden regelmäßiges Feedback
• sichert die Dokumentation des Lernverlaufs und ist permanente
• Ansprechpartner*in,
• unterstützt den Transfer zwischen Theorie und Praxis und gibt der Schule Rückmeldung,
• wird bei Prüfungen beratend hinzugezogen, ist ggf. zweite Fachprüfer*in im praktischen Examen und in der Zwischenprüfung,
• berät Leitungskräfte, um Ausbildungsstrukturen laufend zu verbessern,
• überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, Jugendschutzgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsverordnungen.

Die Praxisanleitung hat einen Umfang von mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit.