Spätestens sechs Wochen nach dem Einzug in eine Pflegeeinrichtung muss ein Eingewöhnungsgespräch stattfinden. Anhand einer Checkliste wird die Zufriedenheit mit den verschiedenen Bereichen der Einrichtung abgefragt. Ebenso sollte die Zufriedenheit mit den Leistungen in Tagespflegen und bei Kunden von ambulanten Diensten erfragt werden. Dies kann zum Beispiel Fragen zu Pflegequalität, Betreuungsangeboten, Beratungsangeboten, Räumlichkeiten, Mahlzeiten sowie Freundlichkeit und Umgangsformen der Mitarbeiter*innen beinhalten. Verbesserungswünsche der Pflegekund*innen werden erfasst und daraus resultierende Maßnahmen umgehend abgearbeitet. Dieser Prozess ist relevant bei Qualitätsprüfungen und wird hierfür dokumentiert.

Siehe auch: Eingewöhnung