Betreuungsleistungen werden in der Regel von Betreuungspersonen erbracht. Die Anforderungen hierfür im pflegerischen Bereich sind gesetzlich geregelt. Betreuungspersonen müssen in der stationären Pflege eine festgeschriebene theoretische und praktische Ausbildung haben. Darüber hinaus müssen sie jedes Jahr Fortbildungen nachweisen.
In der ambulanten Pflege reicht auch die „materielle Qualifikation“. Als materiell qualifiziert für den jeweils zu betreuenden Personenkreis gelten Mitarbeiter*innen mit theoretischer oder praktischer Erfahrung. Unter theoretischer Erfahrung werden Kompetenzen verstanden, die durch Anleitung sowie Schulungen und Fort- und Weiterbildungen erworben wurden.
Siehe auch: Betreuung, Pflegeexpert*In, Pflegefachperson, Pflegeperson