Betreuungsleistungen werden in der Regel von Betreuungskräften erbracht. Die Anforderungen hierfür im pflegerischen Bereich sind gesetzlich geregelt. Betreuungskräfte müssen eine festgeschriebene theoretische und praktische Ausbildung haben. Darüber hinaus müssen sie jedes Jahr Fortbildungen nachweisen.

Siehe auch: Betreuung, Pflegeexpert*In, Pflegefachkraft, Pflegehelfer*In, Pflegeassistent*In