Die Qualitäts- und Prüfrichtlinien (QPR) legen fest, wie die Qualität von Pflegeeinrichtungen geprüft wird. Sie sind eine verbindliche Grundlage für die Qualitätsprüfungen nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI). Kurz gesagt: Die QPR bestimmen was geprüft wird, wie geprüft wird und wie die Ergebnisse bewertet werden.

Der Medizinische Dienst (MD) sowie Prüfdienste der privaten Pflegeversicherung prüfen Pflegedienste und -einrichtungen für die Pflegekassen. Ziel der QPR ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität. Dabei geht es nicht mehr nur um Dokumentation, sondern vor allem um Ergebnisqualität (Wie geht es den Pflegebedürftigen wirklich?), individuelle Pflege, fachliche Angemessenheit und den Schutz der Pflegebedürftigen Menschen.

Folgende Bereiche werden geprüft:

Mobilität, Körperpflege, Ernährung, Förderung der Selbstständigkeit, Umgang mit Medikamenten, Wundversorgung und Schmerzmanagement. Ebenso der Umgang mit Risiken wie Sturzrisiko, Dekubitusrisiko, Dehydratationsrisiko und Freiheitsentziehende Maßnahmen. Die Unterstützung bei besonderen Bedarfslagen wie Demenz, besonderes Verhalten und palliative Versorgung. Im Bereich Organisation und Struktur geht es um die Maßnahmenplanung, das Hygiene- und Notfallmanagement sowie die Erfüllung der Qualifikationsvoraussetzungen von Mitarbeiter*innen und Führungskräften.

Regelprüfungen werden zwei Arbeitstage im Voraus angekündigt. Anlassprüfungen, z.B. aufgrund von Beschwerden, können unangekündigt sein. Die Prüfung besteht aus Gesprächen mit Pflegebedürftigen, Gesprächen mit Pflegepersonen, Beobachtungen der Pflege sowie Einsicht in die Pflegedokumentation.