Eine Pflegefachperson (PFP) ist eine examinierte Fachkraft mit einer mindestens dreijährigen, staatlich anerkannten Ausbildung in der Pflege. Nur Pflegefachpersonen dürfen die sogenannten Vorbehaltsaufgaben durchführen:
1. Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs und die Planung der Pflege
2. Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
3. Die Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege