Verfahrensanweisung

Eine Verfahrensanweisung (VA) ist ein Dokument, das detaillierte Anweisungen und Schritte zur Durchführung eines bestimmten Verfahrens oder einer bestimmten Tätigkeit enthält. In der Pflege können Verfahrensanweisungen beispielsweise für die Durchführung von medizinischen Behandlungen, Pflegemaßnahmen, Hygienemaßnahmen oder Notfallsituationen erstellt werden. Diese Anweisungen enthalten Informationen wie Zweck des Verfahrens, verantwortliche Personen, benötigte Materialien, Schritt-für-Schritt-Anweisungen, Sicherheitsvorkehrungen und mögliche Komplikationen. Die Verfahrensanweisungen in den QUAPEN®-Qualitätshandbüchern sind nach dem PDCA-Zyklus strukturiert.

Siehe auch: PDCA

Tourenplan

Der Tourenplan findet sowohl in der ambulanten als auch in der teilstationären und neu, auch in der stationären Pflege Anwendung. Er dient dazu, die effiziente Organisation sicherzustellen. Er legt bei ambulanten Pflegediensten fest, welche Pflegekräfte zu welchen Zeiten welche Patienten besuchen und welche Leistungen erbracht werden müssen. Der Tourenplan hilft dabei, die Routen der Pflegekräfte optimal zu planen, um Zeit und Ressourcen effektiv zu nutzen.
In der teilstationären Pflege wird im Tourenplan festgelegt, an welchen Wochentagen und zu welcher Uhrzeit die Gäste zur Tagespflege abgeholt werden.
Die stationäre Tourenplanung legt fest, basierend auf Bewohnerbedarfen und Mitarbeiterqualifikationen, wer bei wem welche Pflege oder Betreuungsleistungen wann erbringt.

Siehe auch: Ambulante Pflege, Teilstationäre Pflege, Stationäre Pflege

Telematik Infrastruktur TI

Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege ist ein vernetztes System, das den sicheren Austausch von medizinischen Daten und Informationen zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen ermöglicht. In der Pflegebranche dient die TI dazu, die digitale Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen, Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern zu verbessern. Die TI in der Pflege umfasst verschiedene Anwendungen und Dienste, wie z.B. die elektronische Patientenakte (ePA), den elektronischen Medikationsplan (eMP), die elektronische Fallakte (eFA) und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist ein sicherer E-Mail-Dienst innerhalb der TI, der den vertraulichen Austausch medizinischer Dokumente, z.B. Arztbriefe oder Diagnosen zwischen Praxen, Krankenhäusern, Apotheken sowie Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen ermöglicht. Durch die Nutzung der TI können Pflegepersonen effizienter arbeiten.

Delegation

In der Pflege unterscheiden sich grundsätzlich 2 Arten von Delegation. Zum einen das delegieren von Tätigkeiten als Führungsinstrument und zum zweiten die Delegation von Tätigkeiten der Behandlungspflege an Mitarbeiter*innen ohne dreijährige Ausbildung. Hierbei übertragen qualifizierte Pflegefachpersonen bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten an Pflegehelfer*innen. Dies geschieht unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten, Ausbildungsstandards und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, das Wechseln von Verbänden oder das Messen von Vitalwerten. Voraussetzung für das Delegieren solcher Aufgaben ist die jährliche, dokumentierte Vermittlung von theoretischen Kenntnissen, die Überprüfung der theoretischen Kenntnisse so wie die Begleitung und Überprüfung der praktischen Anwendung. Tätigkeiten, die bereits im Rahmen einer Ausbildung vermittelt wurden, müssen nicht delegiert werden.
Siehe auch: Behandlungspflege, Vitalwerte

Betreuungsperson

Betreuungsleistungen werden in der Regel von Betreuungspersonen erbracht. Die Anforderungen hierfür im pflegerischen Bereich sind gesetzlich geregelt. Betreuungspersonen müssen in der stationären Pflege eine festgeschriebene theoretische und praktische Ausbildung haben. Darüber hinaus müssen sie jedes Jahr Fortbildungen nachweisen.
In der ambulanten Pflege reicht auch die „materielle Qualifikation“. Als materiell qualifiziert für den jeweils zu betreuenden Personenkreis gelten Mitarbeiter*innen mit theoretischer oder praktischer Erfahrung. Unter theoretischer Erfahrung werden Kompetenzen verstanden, die durch Anleitung sowie Schulungen und Fort- und Weiterbildungen erworben wurden.

Siehe auch: Betreuung, Pflegeexpert*In, Pflegefachperson, Pflegeperson