von soenke | Juni 25, 2024
Der/Die Datenschutzbeauftragte muss die erforderliche Fachkunde nachweisen. Er/Sie muss zuverlässig sein und keine Interessenskonflikte haben, sollte also z.B. nicht der Geschäftsführung angehören. Er/Sie muss konzeptionell arbeiten, innerbetriebliche Schulungen durchführen, Mitarbeiter*Innen Inhalte vermitteln und sie bei der Umsetzung von Veränderungsbedarfen anleiten und unterstützen können.
Zu seinen/ihren Aufgaben gehört es, Datenschutz-Audits (siehe Datenschutz-Audit) und Datenschutzbelehrungen der Mitarbeiter*Innen durchzuführen.
Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz-Einverständniserklärung, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
von soenke | Juni 25, 2024
Die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) umfassen die Bereiche Zutrittskontrolle (Maßnahmen die gewährleisten, dass Unbefugte keinen Zutritt erhalten), Zugangs- und Weitergabekontrolle (Maßnahmen die regeln, wer auf welche Daten zugreifen kann), Auftragskontrolle (Maßnahmen die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können), Verfügbarkeitskontrolle (Maßnahmen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Ver-lust geschützt sind) und Sonstige organisatorische Maßnahmen (Bestellung eines/einer Datenschutzbeauftragten, Löschung von nicht mehr benötigten Daten, Einbeziehung des Betriebs- oder Personalrats, Datenschutz für Emails und für die Internetseite, Private Nutzung von Internet, Email und (Mobil)telefon).
Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz-Einverständniserklärung, Datenschutzbeauftragte*r
von soenke | Juni 25, 2024
Eine Einverständniserklärung zum Datenschutz ist ein Dokument, in dem eine Person ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch eine Organisation oder Einrichtung gibt. Diese Erklärung ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Daten der betroffenen Person gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen behandelt werden.
In einer Einverständniserklärung ist enthalten: Angaben zur Organisation oder Einrichtung, Zweck der Datenerhebung, Art der Daten, Speicherung und Verarbeitung der Daten, Weitergabe der Daten (z.B. an Ärzte oder Abrechnungsstellen) und die Widerrufsmöglichkeit. Es wird erklärt, dass die betroffene Person das Recht hat, ihre Einwilligung zur Verarbeitung ihrer Daten jederzeit zu widerrufen.
Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Datenschutzbeauftragte*r
von soenke | Juni 25, 2024
Die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) sollte regelmäßig in einem Datenschutz-Audit überprüft werden. Dies umfasst die Bereiche Zutrittskontrolle (Maßnahmen die gewährleisten, dass Unbefugte keinen Zutritt erhalten), Zugangs- und Weitergabekontrolle (Maßnahmen die regeln, wer auf welche Daten zugreifen kann), Auftragskontrolle (Maßnahmen die gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können), Verfügbarkeitskontrolle (Maßnahmen, die sicherstellen, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind) und Sonstige organisatorische Maßnahmen (Bestellung eines/einer Datenschutzbeauftragten, Löschung von nicht mehr benötigten Daten, Einbeziehung des Betriebs- oder Personalrats, Datenschutz für Emails und für die Internetseite, Private Nutzung von Internet, Email und (Mobil)telefon).
Werden beim Audit technische und/oder organisatorische Maßnahmen identifiziert, welche zwar erforderlich aber nicht umgesetzt sind, so wird die Geschäftsleitung durch den/die Datenschutzbeauftragte*n informiert.
Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Einverständniserklärung, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM), Datenschutzbeauftragte*r
von soenke | Juni 25, 2024
Clostridioides difficile ist ein Bakterium, dass sich in der Umwelt und auch im Darm gesunder Menschen findet. Bei längerer Einnahme von Antibiotika können Clostridien die gewohnte Darmflora verändert oder sogar zerstören. Clostridien können Giftstoffe ausscheiden, die eine Darmentzündung mit schweren Durchfällen verursachen.