von soenke | Juni 25, 2024
In der Altenpflege bezieht sich der Begriff Biografie auf die Lebensgeschichte eines älteren Menschen. Die Biografie umfasst wichtige Ereignisse, Erfahrungen, Beziehungen und Gewohnheiten, die das Leben einer Person geprägt haben. In der Pflege ist es wichtig, pflege- und betreuungsrelevante Aspekte der Biografie eines älteren Menschen zu kennen, um eine individuelle und respektvolle Betreuung sicherzustellen. Dadurch ist es möglich besser auf die Bedürfnisse, Vorlieben und Gewohnheiten der betreuten Person einzugehen.
von soenke | Juni 25, 2024
Ziel des Bewerbungsgesprächs ist es, einen ersten Eindruck von der Persönlichkeit der Bewerber*Innen zu erhalten. Die fachliche Eignung für die Stelle, sowie persönliche Bedingungen und Konditionen von Bewerber*Innen werden ermittelt. Ebenso bietet das Bewerbungsgespräch die Möglichkeit für alle Beteiligten, sich als geeignete und kompetente Vorgesetzte und Kolleg*innen zu präsentieren sowie den Arbeitsplatz vorzustellen.
Siehe auch: Einstellung
von soenke | Juni 25, 2024
Betreuungsleistungen sind Leistungen, die dazu dienen, pflegebedürftige Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen und ihnen soziale Teilhabe und Lebensqualität zu ermöglichen. Diese Leistungen werden in der Regel von Betreuungskräften erbracht und können sowohl im häuslichen Umfeld als auch in stationären Einrichtungen angeboten werden. Dazu können Gespräche, Vorlesen, Spaziergänge, Spiele oder kulturelle Aktivitäten, um die soziale Interaktion und Teilhabe der Pflegebedürftigen zu fördern, gehören.
Siehe auch: Betreuungskraft
von soenke | Juni 25, 2024
Betäubungsmittel (BTM) unterliegen den besonderen Regeln des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). BTM dürfen nur in einem extra abschließbaren BTM-Fach gelagert werden. Der Eingangs- und Ausgabestand ist in der BTM-Nachweisdokumentation, z. B. im QUAPEN®-BTM-Blatt zu protokollieren. BTM, die nicht mehr benötigt werden, sind immer zwingend dem/der verordnenden Ärzt*in bzw. der abgebenden Apotheke zurückzugeben. Die Übergabe ist seitens der abgebenden und annehmenden Stelle zu quittieren.
Siehe auch: Medikamentenmanagement
von soenke | Juni 25, 2024
Wenn möglich sollten bei Besprechungen, bei denen dies erforderlich ist, „Ergebnisprotokolle“ geführt werden. Das heißt, es werden nicht in einem klassischen Besprechungsprotokoll Gesprächsinhalte oder Diskussionsverläufe dokumentiert, sondern nur die daraus resultierenden Ergebnisse. Ebenso sind die Teilnehmer*innen, Gesprächsleitung, Protokollant*in sowie Datum und Zeitumfang erkennbar. Aus Gründen der Nachhaltigkeit sollte das Protokoll vorzugsweise in der EDV hinterlegt werden.
Siehe auch: Dokumentation, Dokumentationseinsicht Kund*innen, Pflegedokumentation, Qualitätsmanagement