Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege ist ein geplantes digitales Netzwerk, das darauf abzielt, die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern. Dies umfasst ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ebenso, wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Gesundheitsdienstleister. Die Einführung einer solchen Infrastruktur Prozesse effizienter gestalten und wird hoffentlich, endlich die Faxgeräte ersetzen. Die Anbindung an die TI wird zum 01.07.2025 verpflichtend.
Die TI soll den Zugriff auf Patientendaten erleichtern.Datenschutzauflagen sollen hierbei die sensiblen Gesundheitsdaten der pflegebedürftigen Menschen schützen.
Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, in einem Notfall wichtige, notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen zu können. Der elektronische Medikationsplan (eMP) ermöglicht Medikation sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern.
Für die Telematikinfrastruktur benötigen Einrichtungen und Leistungserbringer unter anderem den Institutionsausweis zur Identifizierung. Personen müssen den Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Damit kann sich die jeweilige Nutzer*in in der TI als Angehörige*r der jeweiligen Berufsgruppe ausweisen. Nur mithilfe der eHBA können Ärzte oder Pflegekräfte Dokumente einsehen und bearbeiten.
Die TI-Finanzierungsvereinbarungen sind auf der Homepage des Spitzenverbandes der Krankenkassen, GKV-SV, veröffentlicht.
Die “Checkliste TI” mit den Links zu den erforderlichen Anträgen steht allen QUAPEN®-Kund*innen im Downloadbereich unter “Informationen” zur Verfügung.
0 Kommentare