FARBE BEKENNEN GEGEN RECHTS

FARBE BEKENNEN GEGEN RECHTS

Ohne Beschäftigte aus dem Ausland wird sich der Personalmangel in der Pflege zunehmend verschärfen. Fachkräfte aus dem Ausland könnten den bestehenden und absehbaren Arbeitskräftemangel lindern.

Ein Rechtsruck in der Gesellschaft macht uns alle zu Verlierern. Der Aufstieg der extremen Rechten stellt eine ernste Gefahr für unser Land und auch für die Pflege dar. Er gefährdet unsere Demokratie, vergiftet unsere Gesellschaft, lässt Hass und Hetze wieder salonfähig werden.

Demokratie und ein offenes Deutschland sind der einzige Weg in eine gute Zukunft für die Pflege.

Online-QUAPEN®-Treffen am 09. September 2024

Online-QUAPEN®-Treffen am 09. September 2024

Am 09. September 2024, um 10.00 Uhr laden wir alle QUAPEN®-Kund*innen wieder zum Online-Treffen ein. Wir blicken noch einmal auf die Veränderungen der letzten sechs Monate und bereiten uns auf die Aktualisierungen des nächsten Halbjahres vor. Gerne beantworten wir Ihre Fragen nehmen Ihre Anliegen entgegen. Den Link zum Treffen erhalten Sie rechtzeitig.

Seminar “Personalbedarf und Dienstplanung” am 5. September 2024 in Berlin

Seminar “Personalbedarf und Dienstplanung” am 5. September 2024 in Berlin

Mitarbeiter haben das Recht auf eine zuverlässige Planung der Einsatz- und Freizeiten. Gleichzeitig ist auch den Kunden und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen Rechnung zu tragen. Um den Spagat zwischen Mitarbeiterwünschen und Kundenbedürfnissen zu meistern, ist hier eine sichere Kenntnis der vorausschauenden Ermittlung des Personalbedarfs und der Personaleinsatzplanung unumgänglich.

  • Rechtliche Voraussetzungen
  • Jugendschutz, Mutterschutz
  • Rahmenplan, Sollplan und Istplan
  • Berechnung Personalbedarf
  • Urlaubsberechnung und -planung
  • Modelle und Instrumente

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Die Telematikinfrastruktur (TI) kommt

Die Telematikinfrastruktur (TI) kommt

Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege ist ein geplantes digitales Netzwerk, das darauf abzielt, die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern. Dies umfasst ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ebenso, wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Gesundheitsdienstleister. Die Einführung  einer solchen Infrastruktur Prozesse effizienter gestalten und wird hoffentlich, endlich die Faxgeräte ersetzen. Die Anbindung an die TI wird zum 01.07.2025 verpflichtend.

Die TI soll den Zugriff auf Patientendaten erleichtern.Datenschutzauflagen sollen hierbei die sensiblen Gesundheitsdaten der pflegebedürftigen Menschen schützen.

Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, in einem Notfall wichtige, notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen zu können. Der elektronische Medikationsplan (eMP) ermöglicht Medikation sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern.

Für die Telematikinfrastruktur benötigen Einrichtungen und Leistungserbringer unter anderem den Institutionsausweis zur Identifizierung. Personen müssen den Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Damit kann sich die jeweilige Nutzer*in in der TI als Angehörige*r der jeweiligen Berufsgruppe ausweisen. Nur mithilfe der eHBA können Ärzte oder Pflegekräfte Dokumente einsehen und bearbeiten.

Die TI-Finanzierungsvereinbarungen sind auf der Homepage des Spitzenverbandes der Krankenkassen, GKV-SV, veröffentlicht.

Die “Checkliste TI” mit den Links zu den erforderlichen Anträgen steht allen QUAPEN®-Kund*innen im Downloadbereich unter “Informationen” zur Verfügung.

Seminar “BWL für EL und PDL” am 06. Mai in Karlsruhe

Seminar “BWL für EL und PDL” am 06. Mai in Karlsruhe

Pflege und Betriebswirtschaft sind zwei Bereiche, die man nicht automatisch miteinander verbindet, die in der Praxis jedoch dicht verwoben sind. Die Anforderungen an die Leitungskräfte in Einrichtungen und Pflegediensten sind enorm hoch und steigen stetig weiter an. Betriebswirtschaft ist deutlich mehr als nur Zahlen.

Inhalte:
• Visionen, Ziele und Prioritäten
• Organisationsentwicklung: Die Unternehmensphasen
• Betriebswirtschaftliche Begriffe, Grundlagen und Kennzahlen
• Ermittlung Pflegepersonal
• Pflegegradmanagement
• Erlöse und Aufwendungen – Gewinne und Verluste
• Marketing

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Maßstäbe und Grundsätze (MuG) ambulant und Tagespflege geändert

Maßstäbe und Grundsätze (MuG) ambulant und Tagespflege geändert

Die wesentlichen Veränderungen ambulant:

  • Die MuG wurden um zentrale Aussagen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergänzt.
  • Das einrichtungsinterne QM umfasst nun auch die Erstellung eines Hygieneplans.
  • Der ambulante Pflegedienst hält eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden bzw. ein Beschwerdemanagement vor und wendet es an. Die QUAPEN® Verfahrensanleitung 3.3 mit den entsprechenden Anlagen beinhaltet dies bereits.
  • Im Bereich der Weiterbildung können jetzt Online-Veranstaltungen durchgeführt werden. Es ist eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherzustellen.
  • Die Punkte zur Papierdokumentation und elektronischen Dokumentation wurden vollständig überarbeitet und aktualisiert.
  • Eine wesentliche Änderung stellen die Regelungen zu „Geeignetes Personal für pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ dar. Mitarbeiter*innen, die Betreuungsleistungen durchführen müssen
    • eine Qualifikation gemäß der Betreuungskräfte-Richtlinie nachweisen
    • oder eine Qualifikation als Pflegefachkraft nachweisen
    • oder eine Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr nachweisen
    • oder vor Februar 2024 mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre unter qualifizierter Anleitung einer Fachkraft Betreuungsmaßnahmen erbracht haben
    • und jährlich 16 Fortbildungsstunden nachweisen

QUAPEN®-Kundinnen finden die neue MuG auf quapen.de im ambulanten Bereich unter Informationen.

Die wesentlichen Veränderungen Tagespflege:

  • Bei der Aufnahme eines neuen Gastes bedarf es einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt
  • “Die Aufnahme eines Tagespflegegastes mit Unterstützungsbedarf bei der Einnahme/Gabe von Medikamenten und/oder mit Bedarf nach anderen Leistungen der Behandlungspflege setzt die Kenntnis der notwendigen ärztlichen Anordnungen voraus. Daher ist mit dem Tagespflegegast die Bereitstellung des ärztlichen Medikamentenplans und/oder der ärztlichen Verordnungen zu vereinbaren. Darüber hinaus ist zu vereinbaren, dass der Tagespflegegast für die Vollständigkeit und jederzeitige Aktualität von Medikamentenplan und Verordnungen für alle notwendigen Maßnahmen der Behandlungspflege sorgen muss. Wenn der Medikamentenplan und/oder die Verordnungen vor dem Beginn der Versorgung nicht vorgelegt werden, kann die Tagespflegeeinrichtung die Aufnahme zurückstellen.”

QUAPEN®-Kundinnen finden die neue MuG auf quapen.de im teilstationären Bereich unter Informationen.