18. Februar 2024

Maßstäbe und Grundsätze (MuG) ambulant und Tagespflege geändert

Die wesentlichen Veränderungen ambulant:

  • Die MuG wurden um zentrale Aussagen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergänzt.
  • Das einrichtungsinterne QM umfasst nun auch die Erstellung eines Hygieneplans.
  • Der ambulante Pflegedienst hält eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden bzw. ein Beschwerdemanagement vor und wendet es an. Die QUAPEN® Verfahrensanleitung 3.3 mit den entsprechenden Anlagen beinhaltet dies bereits.
  • Im Bereich der Weiterbildung können jetzt Online-Veranstaltungen durchgeführt werden. Es ist eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherzustellen.
  • Die Punkte zur Papierdokumentation und elektronischen Dokumentation wurden vollständig überarbeitet und aktualisiert.
  • Eine wesentliche Änderung stellen die Regelungen zu „Geeignetes Personal für pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ dar. Mitarbeiter*innen, die Betreuungsleistungen durchführen müssen
    • eine Qualifikation gemäß der Betreuungskräfte-Richtlinie nachweisen
    • oder eine Qualifikation als Pflegefachkraft nachweisen
    • oder eine Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr nachweisen
    • oder vor Februar 2024 mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre unter qualifizierter Anleitung einer Fachkraft Betreuungsmaßnahmen erbracht haben
    • und jährlich 16 Fortbildungsstunden nachweisen

QUAPEN®-Kundinnen finden die neue MuG auf quapen.de im ambulanten Bereich unter Informationen.

Die wesentlichen Veränderungen Tagespflege:

  • Bei der Aufnahme eines neuen Gastes bedarf es einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt
  • “Die Aufnahme eines Tagespflegegastes mit Unterstützungsbedarf bei der Einnahme/Gabe von Medikamenten und/oder mit Bedarf nach anderen Leistungen der Behandlungspflege setzt die Kenntnis der notwendigen ärztlichen Anordnungen voraus. Daher ist mit dem Tagespflegegast die Bereitstellung des ärztlichen Medikamentenplans und/oder der ärztlichen Verordnungen zu vereinbaren. Darüber hinaus ist zu vereinbaren, dass der Tagespflegegast für die Vollständigkeit und jederzeitige Aktualität von Medikamentenplan und Verordnungen für alle notwendigen Maßnahmen der Behandlungspflege sorgen muss. Wenn der Medikamentenplan und/oder die Verordnungen vor dem Beginn der Versorgung nicht vorgelegt werden, kann die Tagespflegeeinrichtung die Aufnahme zurückstellen.”

QUAPEN®-Kundinnen finden die neue MuG auf quapen.de im teilstationären Bereich unter Informationen.

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