von Bernhard Stärck | Feb. 9, 2025 | Allgemein
Mitarbeiter haben das Recht auf eine zuverlässige Planung der Einsatz- und Freizeiten. Gleichzeitig ist auch den Kunden und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmen Rechnung zu tragen. Um den Spagat zwischen Mitarbeiterwünschen und Kundenbedürfnissen zu meistern, ist hier eine sichere Kenntnis der vorausschauenden Ermittlung des Personalbedarfs und der Personaleinsatzplanung unumgänglich.
- Rechtliche Voraussetzungen
- Jugendschutz, Mutterschutz
- Rahmenplan, Sollplan und Istplan
- Berechnung Personalbedarf
- Urlaubsberechnung und -planung
- Modelle und Instrumente
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von Bernhard Stärck | Dez. 7, 2024 | Allgemein
Immer wieder waren in den letzten Jahren Kunden des QUAPEN®-Qualitätsmanagements zum Schleswig-Holsteinischen Altenpflegepreis nominiert und haben auch Preise gewonnen. Auch 2024 freuen wir uns über die Auszeichnungen durch Sozialministerin Aminata Touré für unsere beiden Kunden, das Seniorenzentrum Itzehoe Olendeel und das Pflegezentrum Uhlebüll.
Das Seniorenzentrum Itzehoe Olendeel war wieder unter den Nominierten Top Ten. Bei dem eingereichten Projekt ging es um den Angehörigenstammtisch, der seit 2022 in der Einrichtung regelmäßig stattfindet. Beim Angehörigenstammtisch geht es, anders als bei einem Angehörigenabend, um die aktive Beteiligung der Angehörigen. Zum Beispiel wird über das Zusammenleben mit an Demenz erkrankten Menschen diskutiert. Dieser Dialog hat sich als sehr wichtig herausgestellt und wird von den Angehörigen als Hilfe und Entlastung empfunden.
Der zweite Preis ging an das Pflegezentrum Uhlebüll. Das Pflegezentrum hält als erste und einzige solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtung in Schleswig-Holstein 30 Plätze ausschließlich für die Kurzzeit-, Verhinderungs- und Urlaubspflege vor. Das sorgt für bessere Planungssicherheit und Entlastung der pflegenden Angehörigen, die vorübergehend die Pflege zu Hause nicht leisten können.
Das QUAPEN®-Team gratuliert sehr herzlich und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.
von Bernhard Stärck | Sep. 20, 2024 | Allgemein
Der Podcast „Pflege auf die Ohren mit Bernhard und Torsten“ ist auf allen gängigen Podcast-Kanälen, wie Spotify, Deezer und so weiter, sowie auf YouTube zu hören.
von Bernhard Stärck | Juli 11, 2024 | Allgemein
Die Telematikinfrastruktur (TI) in der Pflege ist ein geplantes digitales Netzwerk, das darauf abzielt, die Kommunikation und den Datenaustausch zwischen den Akteuren im Gesundheitswesen zu verbessern. Dies umfasst ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen ebenso, wie Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Gesundheitsdienstleister. Die Einführung einer solchen Infrastruktur Prozesse effizienter gestalten und wird hoffentlich, endlich die Faxgeräte ersetzen. Die Anbindung an die TI wird zum 01.07.2025 verpflichtend.
Die TI soll den Zugriff auf Patientendaten erleichtern.Datenschutzauflagen sollen hierbei die sensiblen Gesundheitsdaten der pflegebedürftigen Menschen schützen.
Beim Notfalldatenmanagement (NFDM) geht es darum, in einem Notfall wichtige, notfallrelevante Informationen direkt von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abrufen zu können. Der elektronische Medikationsplan (eMP) ermöglicht Medikation sowie mögliche Allergien und Unverträglichkeiten direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zu speichern.
Für die Telematikinfrastruktur benötigen Einrichtungen und Leistungserbringer unter anderem den Institutionsausweis zur Identifizierung. Personen müssen den Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Damit kann sich die jeweilige Nutzer*in in der TI als Angehörige*r der jeweiligen Berufsgruppe ausweisen. Nur mithilfe der eHBA können Ärzte oder Pflegekräfte Dokumente einsehen und bearbeiten.
Die TI-Finanzierungsvereinbarungen sind auf der Homepage des Spitzenverbandes der Krankenkassen, GKV-SV, veröffentlicht.
Die „Checkliste TI“ mit den Links zu den erforderlichen Anträgen steht allen QUAPEN®-Kund*innen im Downloadbereich unter „Informationen“ zur Verfügung.
von Bernhard Stärck | Feb. 18, 2024 | Allgemein
Die wesentlichen Veränderungen ambulant:
- Die MuG wurden um zentrale Aussagen des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergänzt.
- Das einrichtungsinterne QM umfasst nun auch die Erstellung eines Hygieneplans.
- Der ambulante Pflegedienst hält eine schriftliche Regelung zum Umgang mit Beschwerden bzw. ein Beschwerdemanagement vor und wendet es an. Die QUAPEN® Verfahrensanleitung 3.3 mit den entsprechenden Anlagen beinhaltet dies bereits.
- Im Bereich der Weiterbildung können jetzt Online-Veranstaltungen durchgeführt werden. Es ist eine direkte Kommunikation zwischen Dozierenden und Teilnehmenden sicherzustellen.
- Die Punkte zur Papierdokumentation und elektronischen Dokumentation wurden vollständig überarbeitet und aktualisiert.
- Eine wesentliche Änderung stellen die Regelungen zu „Geeignetes Personal für pflegerische Betreuungsmaßnahmen“ dar. Mitarbeiter*innen, die Betreuungsleistungen durchführen müssen
- eine Qualifikation gemäß der Betreuungskräfte-Richtlinie nachweisen
- oder eine Qualifikation als Pflegefachkraft nachweisen
- oder eine Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege mit einer Ausbildungsdauer von mindestens einem Jahr nachweisen
- oder vor Februar 2024 mindestens zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre unter qualifizierter Anleitung einer Fachkraft Betreuungsmaßnahmen erbracht haben
- und jährlich 16 Fortbildungsstunden nachweisen
QUAPEN®-Kundinnen finden die neue MuG auf quapen.de im ambulanten Bereich unter Informationen.
Die wesentlichen Veränderungen Tagespflege:
- Bei der Aufnahme eines neuen Gastes bedarf es einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber der verordnenden Ärztin bzw. dem verordnenden Arzt
- „Die Aufnahme eines Tagespflegegastes mit Unterstützungsbedarf bei der Einnahme/Gabe von Medikamenten und/oder mit Bedarf nach anderen Leistungen der Behandlungspflege setzt die Kenntnis der notwendigen ärztlichen Anordnungen voraus. Daher ist mit dem Tagespflegegast die Bereitstellung des ärztlichen Medikamentenplans und/oder der ärztlichen Verordnungen zu vereinbaren. Darüber hinaus ist zu vereinbaren, dass der Tagespflegegast für die Vollständigkeit und jederzeitige Aktualität von Medikamentenplan und Verordnungen für alle notwendigen Maßnahmen der Behandlungspflege sorgen muss. Wenn der Medikamentenplan und/oder die Verordnungen vor dem Beginn der Versorgung nicht vorgelegt werden, kann die Tagespflegeeinrichtung die Aufnahme zurückstellen.“
QUAPEN®-Kundinnen finden die neue MuG auf quapen.de im teilstationären Bereich unter Informationen.
von Bernhard Stärck | Feb. 7, 2024 | Allgemein
- Die Teilnehmer*innen erlernen die notwendigen Grundlagen für den Umgang mit dem PC im Pflegebereich, das Erstellen einer übersichtlichen Ordnerstruktur und die wichtigsten Funktionen der Office-Programme.
Voraussetzung: Laptop mit Office-ProgrammenInhalt
- Begriffe und Grundlagen
- Ordnung schaffen
- Outlook
- Word
- Excel
- Power Point
- Pflegedokumentation
- Internet
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