von soenke | Juni 25, 2024
Einen Maßnahmenplan benötigt man in der Pflege in unterschiedlichen Bereichen. Der Maßnahmenplan ist ein Element des Pflegeprozesses, ebenso ist ein Maßnahmenplan für die Weiterentwicklung eines Unternehmens im Qualitätsmanagement erforderlich. In der Pflegeprozessdokumentation bedeute der Maßnahmenplan zum Beispiel beim Strukturmodell folgendes:
Auf der Grundlagen der Ergebnisse der Informationssammlung (SIS®) erfolgt die Maßnahmenplanung im Hinblick auf:
• individuelle Maßnahmen zur regelmäßig wiederkehrenden grundpflegerischen Versorgung (z. B. Tagesstrukturierung)
• individuelle Maßnahmen zur (psycho-)sozialen Betreuung
• Maßnahmen zu bestehenden Risiken/Phänomenen und ggf. Evaluationsdaten
• ggf. Maßnahmen zur verordneten Behandlungspflege
Beim Qualitätsmanagement kann die Maßnahmenplanung folgendes bedeuten:
Jeweils zum Jahreswechsel werden Verbesserungsbereiche identifiziert, die sich aus den internen und externen Prüfergebnissen ergeben. Die notwendigen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Fristen werden festgelegt. Dabei sind die identifizierten Verbesserungsbereiche hinsichtlich ihrer Risiken und Chancen zu bewerten.
Siehe auch: SIS®, Pflegedokumentation und Qualitätsmanagement
von soenke | Juni 25, 2024
Die Kurzzeitpflege eignet sich insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Sie findet in zugelassenen vollstationären Pflegeeinrichtungen statt.
Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Kurzzeitpflege ab dem Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden. Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung. Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag einsetzen, um Leistungen der Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen. Auch Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 können für Leistungen der Kurzzeitpflege zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.
Im Kalenderjahr noch nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege können auch für Leistungen der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Siehe auch: Verhinderungspflege
von soenke | Juni 25, 2024
Ambulante Pflegedienste erhalten häufig Kundenschlüssel von ihren Pflegekund*innen, wenn es diesen schwerfällt oder nicht möglich ist die ihre Wohnungstür selbst zu öffnen. Diese Schlüssel sind in den Räumlichkeiten des ambulanten Dienstes sicher und verschlossen aufzubewahren. Zur Identifikation der Schlüssel werden an den Schlüsseln Anhänger angebracht, welche aus Datenschutzgründen keinen Hinweis auf Namen oder Adressen der Pflegekund*innen geben dürfen. Die Schlüsselanhänger werden ausschließlich mit Buchstaben und/oder Zahlencodes versehen. Eine Liste zur Zuordnung der Codes darf nur befugten Mitarbeiter*innen zugänglich sein und ist sicher zu verwahren. Die Übergabe und Rückgabe der Schlüssel wird quittiert.
Siehe auch: Datenschutz, Datenschutz-Audit, Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
von soenke | Juni 25, 2024
Der Temperaturbereich für kühl zu lagernde Medikamente beträgt 2 Grad Celsius bis 8 Grad Celsius. Sobald die Kühlschranktemperatur über 8 Grad Celsius oder unter 2 Grad Celsius fällt, muss die Medikation sofort in ein funktionierendes Gerät umgelagert werden. Die Kühlschranktemperatur muss also überprüft werden. Dies ist z.B. mit digitalen Sensoren möglich, die einen sofortigen Alarm auslösen, sobald der Kühlschrank zu warm oder zu kalt wird. Dies kann per Push-Nachricht auf ein Smartphone, per SMS, E-Mail oder mit einem lokalen Signalton erfolgen. Solche Sensoren ersparen den Mitarbeiter*innen die ständige manuelle Überwachung.
von soenke | Juni 25, 2024
Ein Krisenkonzept in der Pflege ist ein Plan, der festlegt, wie die Mitarbeiter*innen in einer Krisensituation reagieren sollen. Für den Fall akuter Krisensituationen, wie anhaltende Stromausfälle, Brände, Bombenfunde, Unwetter, Naturkatastrophen oder Pandemien, die Einfluss auf die Versorgung der Pflegekund*innen haben, ist die grundsätzliche strukturelle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit sicher zu stellen. Die Pflegeleistungen müssen auch im Krisenfall erfüllt werden. Im Krisenkonzept wird festgelegt:
• eine oder mehrerer Personen sowie deren Vertretung, die das Krisenmanagement steuern und die Entscheidungen treffen, welche Schritte eingeleitet werden
• die unbedingt erforderlichen innerbetrieblichen Maßnahmen für die jeweilige Krisensituation
• Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der innerbetrieblichen Kommunikation und Kommunikationswege für alle Mitarbeiter*innen
• Abstimmung und Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren im Gesundheitswesen, Behörden und weiteren Organisationen
• Kommunikation mit allen für die Versorgung und Teilhabe wesentlichen Zielgruppen (z. B. Angehörige, gesetzliche Vertreter*innen)
• Maßnahmen zur Beschaffung und Bevorratung von sächlichen Ressourcen (z. B. Schutzausrüstung, Trinkwasser, Nahrung, Materialien zum Schutz vor Kälte im Fall einer Evakuierung)
Die Information der Mitarbeiter*innen aller betroffenen Bereiche über das Krisenkonzept ist sicherzustellen