von soenke | Juni 25, 2024
Das Hygienemanagement dient der Sicherstellung der persönlichen, der kund*innenbezogenen und risikobezogenen Hygieneschutzmaßnahmen. Es stellt die fachgerechte Umsetzung von besonderen Schutz- und Abwehrmaßnahmen nach dem Infek-tionsschutzgesetz (IfSG) sicher. Grundlagen hierfür sind:
• Kenntnisnahme der Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) zur Infektionsprävention
• Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
• Die Einhaltung der technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
• Die Biostoffverordnung (BioStoffV)
• Die Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und Qualitätssicherung
• Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
• Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
von soenke | Juni 25, 2024
Ein/e Hygienebeauftragte*r erarbeitet und revidiert das Hygienekonzept und die Hygienepläne gemäß den jeweils gültigen Richtlinien. Er/Sie Berät die Leitungskräfte bezüglich des Einkaufs von Hygieneprodukten, kontrolliert die Lagerhaltung entsprechend des Hygieneplanes und Überwacht in Abstimmung mit der jeweiligen Bereichsleitung den Verbrauch von Desinfektionsmitteln und Schutzmaterialien. Ebenso sollte er/sie den Verbrauch von Desinfektionsmitteln und Schutzmaterialien analysieren und zu niedrige oder zu hohe Verbrauchswerte an die Leitung weitergeben. Ein/e Hygienebeauftragte*r schult die Mitarbeiter*innen in der Umsetzung der Hygienevorgaben, insbesondere zur Personalhygiene und Überwacht die Umsetzung der Hygienevorgaben in entsprechenden Audits oder bei den Pflegevisiten, Einarbeitungen und Fachaufsichten. Sie berät bei Bedarf die Bereichsleitungen bei der Planung hygienischer Maßnahmen und leitet die Mitarbeiter*innen in der Umsetzung an.
Siehe auch: Hygienemanagement
von soenke | Juni 25, 2024
Besondere Maßnahmen bei Hitze dienen der Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch Hitzeeinwirkung. Hohe Temperaturen können, im Besonderen bei Kindern und alten Menschen zu gesundheitlichen Krisen führen. Es ist sicherzustellen, dass sowohl unsere Pflegekund*innen als auch Mitarbeiter*innen ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen können, bzw. zu sich nehmen. Verantwortliche Personen sollten sich über die Vorgaben der zuständigen Behörden informieren. Es ist ratsam den Newsletter des Deutschen Wetterdienstes zur Warnung vor besonders gesundheitsgefährdenden Witterungsbedingungen unter www.hitzewarnungen.de zu abonnieren. Wenn möglich sollten Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes ausgehängt bzw. Pflegekund*innen und Mitarbeiter*innen informiert werden. Besonders gefährdete Pflegekund*innen sind zum Beispiel Mensch mit eingeschränkter Mobilität oder mit Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten. Es müssen rechtzeitig notwendige Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel besonders gefährdete Menschen in kühle Räume oder zu schattigen Plätzen begleiten, direkte Sonnenbelastung vermeiden, Sonnenschirme, Sonnenhüte und Sonnencreme anbieten,
Fenster verschatten und so weiter.
von soenke | Juni 25, 2024
Hauswirtschaft in der Pflege umfasst alle Tätigkeiten, die dazu dienen, eine saubere, ordentliche und hygienische Umgebung für Pflegekund*innen zu schaffen und die Ernährung sicher zu stellen. Dazu gehören unter anderem das Reinigen und Desinfizieren von Räumen, das Waschen und Bügeln von Wäsche, das Zubereiten von Mahlzeiten sowie das Einkaufen von Lebensmitteln und anderen notwendigen Gütern. Durch eine gut organisierte Hauswirtschaft können durch Beteiligung soziale Kontakte gefördert und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützt werden. Die Mitarbeiter*innen der Hauswirtschaft müssen eng mit den Mitarbeiter*innen der Pflege zusammen arbeiten, um eine optimale Versorgung der Pflegekund*innen sicherzustellen.
von soenke | Juni 25, 2024
In der QUAPEN®-Handzeichenliste werden Mitarbeiter*innen mit Einstellungsdatum, Name, Vorname, Qualifikation, EDV-Kürzel, Handzeichen, Unterschrift, und Austrittsdatum aufgeführt. Das EDV-Kürzel, zum Beispiel MM für Max Mustermann, wird in der Pflegedokumentationssoftware hinterlegt und Dokumentationseinträge werden nach dem Einloggen einer Mitarbeiter*in automatisch mit dem Kürzel signiert. Das handgeschriebene Handzeichen oder ggf. die Unterschrift werden zur Signierung von handgeschriebenen Einträgen in der Pflegedokumentation benötigt. Anhand der Handzeichen Liste ist somit immer nachvollziehbar, wer Autor der jeweiligen Dokumentation ist.