von soenke | Juni 25, 2024
Infektionspräventive Maßnahmen sind Maßnahmen, die dazu dienen, die Verbreitung von Infektionen zu verhindern. Dazu gehören unter anderem die Händehygiene, also Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife und Wasser oder die Verwendung von Desinfektionsmitteln. Die Einhaltung von Hygienestandards wie das Tragen von Schutzkleidung wie Mund-Nasen-Schutz oder Handschuhen, das regelmäßige Reinigen und Desinfizieren von Oberflächen sowie die Einhaltung von Abstandsregeln sind zur Infektionsprävention in der Pflege unerlässlich. Auch Impfungen tragen dazu bei, bestimmte Infektionskrankheiten zu verhindern. Auch Isolationsmaßnahmen können erforderlich sein, das heißt, infizierte Personen sollten isoliert werden, um eine weitere Verbreitung der Infektion zu verhindern. Durch Tests können Infektionen frühzeitig erkannt und isoliert werden.
Diese Maßnahmen sind besonders wichtig in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Arztpraxen, aber auch im öffentlichen Raum, um die Ausbreitung von Infektionskrankheiten zu verhindern.
Siehe auch: Händehygiene, HACCP
von soenke | Juni 25, 2024
Die indikatorengestützte Datenerhebung wird zweimal jährlichen zur Erfassung der Qualitätskriterien in einer stationären Pflegeeinrichtung erhoben. Als Grundlage der Qualitätsdarstellung müssen die entsprechenden Informationen aus der Pflege- und Betreuungsdokumentation und/oder aus weiteren Informationsquellen vorliegen. Folgende Themen werden anhand des Erfassungsbogens der Datenauswertungsstelle (DAS) bei der Qualitätsdarstellung erfasst:
• Erhaltene Mobilität
• Erhaltene Selbständigkeit bei Alltagsverrichtungen
• Erhaltene Selbständigkeit bei Gestaltung des Alltagslebens
• Dekubitusentstehung
• Schwerwiegende Sturzfolgen
• Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
• Durchführung eines Integrationsgesprächs
• Anwendung von Gurten
• Anwendung von Bettseitenteilen
• Aktualität der Schmerzeinschätzung
Die Bewertung der Indikatoren durch externe Prüfinstanzen erfolgt, indem das Ergebnis der Einrichtung mit dem bundesweiten Durchschnittswert aller Einrichtungen verglichen wird. Insgesamt werden fünf Stufen unterschieden:
1. Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt
2. Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt
3. Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt
4. Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt
5. Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt
von soenke | Juni 25, 2024
Das Hygienemanagement dient der Sicherstellung der persönlichen, der kund*innenbezogenen und risikobezogenen Hygieneschutzmaßnahmen. Es stellt die fachgerechte Umsetzung von besonderen Schutz- und Abwehrmaßnahmen nach dem Infek-tionsschutzgesetz (IfSG) sicher. Grundlagen hierfür sind:
• Kenntnisnahme der Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) zur Infektionsprävention
• Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)
• Die Einhaltung der technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
• Die Biostoffverordnung (BioStoffV)
• Die Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Qualität und Qualitätssicherung
• Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
• Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
von soenke | Juni 25, 2024
Ein/e Hygienebeauftragte*r erarbeitet und revidiert das Hygienekonzept und die Hygienepläne gemäß den jeweils gültigen Richtlinien. Er/Sie Berät die Leitungskräfte bezüglich des Einkaufs von Hygieneprodukten, kontrolliert die Lagerhaltung entsprechend des Hygieneplanes und Überwacht in Abstimmung mit der jeweiligen Bereichsleitung den Verbrauch von Desinfektionsmitteln und Schutzmaterialien. Ebenso sollte er/sie den Verbrauch von Desinfektionsmitteln und Schutzmaterialien analysieren und zu niedrige oder zu hohe Verbrauchswerte an die Leitung weitergeben. Ein/e Hygienebeauftragte*r schult die Mitarbeiter*innen in der Umsetzung der Hygienevorgaben, insbesondere zur Personalhygiene und Überwacht die Umsetzung der Hygienevorgaben in entsprechenden Audits oder bei den Pflegevisiten, Einarbeitungen und Fachaufsichten. Sie berät bei Bedarf die Bereichsleitungen bei der Planung hygienischer Maßnahmen und leitet die Mitarbeiter*innen in der Umsetzung an.
Siehe auch: Hygienemanagement
von soenke | Juni 25, 2024
Besondere Maßnahmen bei Hitze dienen der Vermeidung von gesundheitlichen Schäden durch Hitzeeinwirkung. Hohe Temperaturen können, im Besonderen bei Kindern und alten Menschen zu gesundheitlichen Krisen führen. Es ist sicherzustellen, dass sowohl unsere Pflegekund*innen als auch Mitarbeiter*innen ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen können, bzw. zu sich nehmen. Verantwortliche Personen sollten sich über die Vorgaben der zuständigen Behörden informieren. Es ist ratsam den Newsletter des Deutschen Wetterdienstes zur Warnung vor besonders gesundheitsgefährdenden Witterungsbedingungen unter www.hitzewarnungen.de zu abonnieren. Wenn möglich sollten Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes ausgehängt bzw. Pflegekund*innen und Mitarbeiter*innen informiert werden. Besonders gefährdete Pflegekund*innen sind zum Beispiel Mensch mit eingeschränkter Mobilität oder mit Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten. Es müssen rechtzeitig notwendige Maßnahmen ergriffen werden, wie zum Beispiel besonders gefährdete Menschen in kühle Räume oder zu schattigen Plätzen begleiten, direkte Sonnenbelastung vermeiden, Sonnenschirme, Sonnenhüte und Sonnencreme anbieten,
Fenster verschatten und so weiter.