Freiheitsentziehende Maßnahmen FEM

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind alle Maßnahmen, die eine Person an der willentlich gesteuerten Fortbewegung hindern. Eine Freiheitsentziehung ist die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung. FEM sind grundsätzlich von einem Richter zu genehmigen. Ein/e Richter*in hat spätestens am Tag, der auf die erste FEM folgt, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Gesetzliche Betreuer*innen oder Angehörige können nicht über FEM entscheiden. Erfolgt die Freiheitseinschränkung, zum Beispiel das prophylaktische nächtliche Aufziehen eines Bettseitenteils, auf Wunsch des/der Pflegekund*in, ist keine richterliche Genehmigung erforderlich.

Fortbildungsplan

Im Fortbildungsplan werden zum Jahresende die Fortbildungen für das Folgejahr aufgeführt. Dies beinhaltet Datum, Uhrzeit, Ort, Thema, Dozent*in und Dauer der Fortbildungen. Hier wird auch der Teilnehmerkreis bestimmt und es wird festgelegt, ob es sich um eine Pflichtfortbildung im Rahmen der Arbeitszeit oder ein offenes Angebot handelt. Der Fortbildungsplan in der Pflege umfasst eine Vielzahl von Themen, die darauf abzielen, die Kompetenzen und Fähigkeiten der Pflegekräfte zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Dazu gehören unter anderem rechtliche Grundlagen, Gestaltung des Pflegeprozesses, Umgang mit Pflegekund*innen, Hygiene und Infektionsschutz, Erste Hilfe Maßnahmen, Palliativpflege, Tätigkeiten der Behandlungspflege, Tätigkeiten der Grundpflege sowie Arbeitssicherheit und Datenschutz.

Siehe auch: Pflegeprozess, Behandlungspflege, Grundpflege, Arbeitssicherheit, Datenschutz

Fahrzeuge

Arbeitgeber die Fahrzeuge für Mitarbeiter*innen bereit stellen müssen regelmäßig prüfen, dass jede/r Mitarbeiter*in, welche/r die Fahrzeuge nutzt, eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Der Fahrzeughalter stellt sicher, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß gemeldet, versichert und in einem verkehrstüchtigen Zustand ist (TÜV, Wartung, Reifenwechsel etc.). Jede/r Mitarbeiter*in muss mit den Fahrzeugen fürsorglich umgehen. Mitarbeiter*innen verhalten sollen sich im Straßenverkehr rücksichtsvoll und partnerschaftlich und gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verhalten.

Fachaufsicht

Die Fachaufsicht in einer Pflegeeinrichtung oder einem Pflegedienst bedeutet, dass die Pflegedienstleitung für die fachliche und organisatorische Leitung des Pflegedienstes verantwortlich ist. Sie überwacht die Qualität der Pflegeleistungen, stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und sorgt dafür, dass die Mitarbeiter*innen entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt und geschult werden. Die Pflegedienstleitung trägt somit die Verantwortung dafür, dass durch den Einsatz der entsprechend qualifizierten Mitarbeiter*innen die Pflegequalität auf einem hohen Niveau gehalten wird und die Pflegekund*innen angemessen versorgt werden.

Expertenstandard Sturzprophylaxe

Ziel des Expertenstandard Sturzprophylaxe ist, Pflege- und Gesundheitseinrichtungen dabei zu unterstützen, Stürzen vorzubeugen und Sturzfolgen zu minimieren. Dieses Ziel ist ausdrücklich nicht durch eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit zu erreichen, sondern vielmehr durch die Erhaltung bzw. Wiederherstellung einer größtmöglichen, sicheren Mobilität von pflegebedürftigen Menschen, verbunden mit einer höheren Lebensqualität.

Siehe auch: Expertenstandard