Händehygiene

Mit dem Begriff Händehygiene sind sowohl Maßnahmen zur Verhütung von Infektionen, die von den Händen ausgehen bzw. übertragen werden können (Desinfektion, Waschen), als auch die Handpflege, die ein ebenso wichtiger Bestandteil der Händehygiene ist, gemeint. Da die meisten Erreger von Infektionen durch die Hände übertragen werden, ist Händehygiene als eine der wichtigsten Hygienemaßnahmen anzusehen.

Siehe auch: HACCP, Infektionspräventive Maßnahmen

HACCP

HACCP steht für Hazard Analysis and Critical Control Points und ist ein Konzept zur Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit. In der Altenpflege bezieht sich HACCP auf die Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die Mahlzeiten für ältere Menschen sicher und hygienisch zubereitet werden. Dies beinhaltet die Identifizierung potenzieller Gefahren im Zusammenhang mit der Zubereitung von Mahlzeiten, wie zum Beispiel Kontamination oder unzureichende Lagerung von Lebensmitteln. Anschließend werden kritische Kontrollpunkte (CCP) festgelegt, an denen Maßnahmen ergriffen werden müssen, um diese Gefahren zu minimieren oder zu beseitigen. Dies betrifft beispielsweise die richtige Händehygiene, die regelmäßige Reinigung und Desinfektion der Küche und Geräte sowie die Überwachung der Temperaturen bei der Lagerung von Lebensmitteln sein. Durch die Umsetzung eines HACCP-Plans können Risiken minimiert und die Sicherheit der älteren Menschen gewährleistet werden.

Siehe auch: Händehygiene, Infektionspräventive Maßnahmen

Gewaltprävention

Gewaltprävention in der Pflege beinhaltet das Schaffen einer positiven und respektvollen Arbeitsumgebung. Es ist wichtig, ein offenes Kommunikationsklima zu fördern, in dem alle Beteiligten ihre Bedenken und Sorgen ansprechen können. Zudem sollten klare Richtlinien und Verfahren zur Konfliktlösung eingeführt werden, um eine gewaltfreie Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Im Rahmen der QUAPEN®-Selbstbewertung zur Gewaltprävention werden die häufigsten Ursachen für Gewalt aufgezeigt und Maßnahmen zu deren Vermeidung etabliert. Durch regelmäßige Schulungen und Fortbildungen können die Mitarbeiter*innen dabei unterstützt werden, ihre sozialen Kompetenzen zu stärken und angemessene Verhaltensweisen im Umgang mit schwierigen Situationen zu entwickeln. Letztendlich ist es wichtig, eine Kultur der Wertschätzung und Empathie zu fördern, um das Risiko von Gewalt in der Pflege zu minimieren.

Siehe auch: Selbstbewertung

Freiheitsentziehende Maßnahmen FEM

Freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM) sind alle Maßnahmen, die eine Person an der willentlich gesteuerten Fortbewegung hindern. Eine Freiheitsentziehung ist die schwerste Form der Freiheitsbeschränkung. FEM sind grundsätzlich von einem Richter zu genehmigen. Ein/e Richter*in hat spätestens am Tag, der auf die erste FEM folgt, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Gesetzliche Betreuer*innen oder Angehörige können nicht über FEM entscheiden. Erfolgt die Freiheitseinschränkung, zum Beispiel das prophylaktische nächtliche Aufziehen eines Bettseitenteils, auf Wunsch des/der Pflegekund*in, ist keine richterliche Genehmigung erforderlich.

Fortbildungsplan

Im Fortbildungsplan werden zum Jahresende die Fortbildungen für das Folgejahr aufgeführt. Dies beinhaltet Datum, Uhrzeit, Ort, Thema, Dozent*in und Dauer der Fortbildungen. Hier wird auch der Teilnehmerkreis bestimmt und es wird festgelegt, ob es sich um eine Pflichtfortbildung im Rahmen der Arbeitszeit oder ein offenes Angebot handelt. Der Fortbildungsplan in der Pflege umfasst eine Vielzahl von Themen, die darauf abzielen, die Kompetenzen und Fähigkeiten der Pflegekräfte zu erweitern und auf dem neuesten Stand zu halten. Dazu gehören unter anderem rechtliche Grundlagen, Gestaltung des Pflegeprozesses, Umgang mit Pflegekund*innen, Hygiene und Infektionsschutz, Erste Hilfe Maßnahmen, Palliativpflege, Tätigkeiten der Behandlungspflege, Tätigkeiten der Grundpflege sowie Arbeitssicherheit und Datenschutz.

Siehe auch: Pflegeprozess, Behandlungspflege, Grundpflege, Arbeitssicherheit, Datenschutz