Expertenstandard

Expertenstandards in der Pflege sind nach dem Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) verbindliche Qualitätskriterien, sobald sie rechtswirksam sind. Das SGB XI legt fest, dass die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und Betreuungseinrichtungen ihre Leistungen auf dem Stand der allgemein anerkannten medizinisch-pflegerischen Kenntnisse zu erbringen haben. Erstellt werden die Expertenstandards durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Dies ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Fachleuten aus der Pflege, die sich mit dem Thema Qualitätsentwicklung auseinandersetzen. Das DNQP ist an der Hochschule Osnabrück angesiedelt.

Siehe auch: Expertenstandard Beziehungsgestaltung bei Demenz, Expertenstandard chronische Wunden, Expertenstandard Dekubitusprophylaxe, Expertenstandard Entlassungsmanagement, Expertenstandard Ernährung, Expertenstandard Förderung der Harnkontinenz, Expertenstandard Hautintegrität, Expertenstandard Mobilität, Expertenstandard Mundgesundheit, Expertenstandard Schmerzmanagement, Expertenstandard Sturzprophylaxe

Evaluation

Die Evaluation im Pflegeprozess bezieht sich auf die regelmäßige Überprüfung und Bewertung der Wirksamkeit der durchgeführten Pflegemaßnahmen. Dabei wird überprüft, ob die geplanten Maßnahmen noch der Pflegesituation sowie den Wünschen und Bedürfnissen der Pflegekund*innen entsprechen, oder ob Verbesserungen oder Anpassungen notwendig sind. Die Evaluation ist ein wichtiger Bestandteil des Pflegeprozesses, um sicherzustellen, dass die Pflegequalität kontinuierlich verbessert wird und den bestmöglichen Nutzen für die Pflegekund*innen bietet.

Siehe auch: Pflegeprozess, Strukturmodell

Erstgespräch

Das Erstgespräch ist ein erstes Treffen mit potenziellen Pflegekund*innen, um die Bedürfnisse der Kund*innen und oftmals auch deren Angehörigen zu ermitteln und Informationen über die angebotenen Dienstleistungen auszutauschen. In diesem Gespräch werden in der Regel die Ziele, Wünsche und Anforderungen der Pflegekund*innen besprochen, um eine gemeinsame Basis für die weitere Zusammenarbeit zu schaffen. Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und dazu, Vertrauen aufzubauen und offene Fragen zu klären.

Einstufungsmanagement

Das Einstufungsmanagement dient dazu, den tatsächlichen Hilfebedarf der Pflegekund*innen zu erfassen. Es wird sichergestellt, dass der Hilfebedarf in der Pflegedokumentation und -planung aktuell, nachvollziehbar und über das Begutachtungsinstrument des MD identifizierbar ist. Weitere Ziele sind die Sicherung der Wirtschaftlichkeit der Einrichtung und eine angemessene Personaleinsatzplanung.

Siehe auch: Pflegegrad

Einstellung

Vor einer Einstellung wird zunächst der Personalbedarf im Unternehmen ermittelt. Es wird festgelegt, welche Position besetzt werden soll und welche Anforderungen an den/die zukünftige/n Mitarbeiter*in gestellt werden. Die vakante Stelle wird intern und/oder extern ausgeschrieben. In der Stellenausschreibung werden die Aufgaben, Anforderungen und das Profil des/der gesuchten Mitarbeiter*in beschrieben. Die eingehenden Bewerbungen werden gesichtet und nach den vorgegebenen Kriterien bewertet. Geeignete Kandidat*innen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. In den Vorstellungsgesprächen haben die Bewerber*innen die Möglichkeit, sich persönlich vorzustellen und ihre Qualifikationen zu präsentieren. Dabei werden auch Fragen zu ihrer Motivation, ihren Erfahrungen und ihren Fähigkeiten gestellt. Nach den Vorstellungsgesprächen wird eine Auswahl getroffen, welche Bewerber*innen am besten zum Anforderungsprofil der Stelle passen. Dabei können auch weitere Auswahlverfahren wie Probearbeitstage durchgeführt werden. Ausgewählte Kandidat*innen erhalten ein Vertragsangebot mit den genauen Konditionen der Anstellung. Nach Annahme des Angebots erfolgt die Vertragsunterzeichnung. Der/Die neue Mitarbeiter*in wird in das Unternehmen eingeführt und erhält eine Einarbeitungsphase, in der er sich mit seinen Aufgaben vertraut machen kann.

Siehe auch: Bewerbungsgespräch, Einarbeitung