Stellenbeschreibung

Mit Stellenbeschreibungen werden die grundsätzlichen Aufgaben sowie Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche eines/einer Stelleninhaber*in geregelt. Die Abgrenzung bzw. Schnittstelle zu den anderen Stellen wird hiermit festgelegt und die Unterschiede in den beruflichen Qualifikationen verdeutlicht.
Stellenbeschreibungen sind Grundlage für wesentliche Personalmanagementprozesse. Anhand der Stellenbeschreibungen erfolgen Stellenausschreibungen und Personalauswahl, die Einarbeitung, die Beurteilung und die Personalförderung. Ebenso relevant sind sie beim Erstellen von Arbeitszeugnissen und ggf. bei arbeitsrechtlichen Konflikten.

Stationäre Pflege

Stationäre Pflege, oder auch Langzeitpflege, bezieht sich auf die Betreuung und Versorgung von Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen oder Einschränkungen nicht mehr in der Lage sind, alleine, in häuslicher Umgebung zu leben. Sie können in stationären Pflegeeinrichtungen leben, wo sie rund um die Uhr professionelle Betreuung und medizinische Versorgung erhalten können. Pflegekräfte kümmern sich um die täglichen Bedürfnisse der Bewohner*innen, wie z.B. Körperpflege, Medikamentengabe, Mahlzeiten und soziale Aktivitäten.
QUAPEN® unterstützt Pflegeeinrichtungen diesbezüglich mit dem QM-Handbuch für die stationäre Pflege.

SIS® Strukturierte Informationssammlung

Die Strukturierte Informationssammlung SIS® ist das erste Element des Pflegeprozesses und setzt sich aus den folgenden Bereichen zusammen:
Abschnitt A (Stammdaten):
Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person, Datum des Gesprächs, Handzeichen der Pflegefachkraft und optional die Unterschrift der pflegebedürftigen Person.
Abschnitt B
Die Einschätzung der pflegebedürftigen Person zu ihrem Hilfebedarf, ungefiltert im Original-Wortlaut. Ist die pflegebedürftigen Person kognitiv oder physisch nicht zu einem Gespräch in der Lage oder ergänzend, können auch Informationen von Angehörigen und/oder Betreuer*innen erfasst werden zu den Fragen:
• Was bewegt Sie im Augenblick?
• Was brauchen Sie?
• Was können wir für Sie tun?
Zusätzlich bei Kurzzeitpflege und Tagespflege:
• Was führt Sie zu uns?
Abschnitt C1
In den sechs Themenfeldern werden von der Pflegefachkraft Wünsche, Ressourcen, pflege- und betreuungsrelevante biographische Aspekte und Unterstützungsbedarfe aus fachlicher Sicht beschrieben. Prägnante Aussagen der Bewohner*innen, z.B. besondere Wünsche oder Ablehnungen können im Original-Wortlaut eingefügt werden. Bei Diskrepanzen zwischen Kundenwünschen und Fachlichkeit ist das Ergebnis der Verständigung zu beschreiben. Die Themenfelder sind:
1. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage, sich zeitlich, persönlich und örtlich zu orientieren sowie Risiken und Gefahren zu erkennen? Wie gut kann sie verbal oder nonverbal kommunizieren, sehen, hören, sprechen
2. Mobilität und Beweglichkeit
Inwieweit ist die pflegebedürftige Person in der Lage, sich frei und selbständig innerhalb und außerhalb der Wohnung zu bewegen?
3. Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
Inwieweit liegen krankheits- und therapiebedingte sowie für Pflege- und Betreuung relevante Einschränkungen bei der pflegebedürftigen Person vor? Schmerzsituation? Medikamentenmanagement?
4. Selbstversorgung
Inwieweit ist die Fähigkeit der pflegebedürftigen Person zur Körperpflege, zum Kleiden, zur Ernährung und zur Ausscheidung eingeschränkt? Nächtlicher Hilfebedarf?
5. Leben in sozialen Beziehungen
Inwieweit kann die pflegebedürftige Person Aktivitäten im näheren Umfeld und im außerhäuslichen Bereich selbst gestalten?
6. Das Themenfeld sechs ist je nach Art des Pflegeangebotes unterschiedlich:
6. Ambulant: Haushaltsführung
Inwieweit kann die pflegebedürftige Person ihren eigenen Haushalt noch selbst oder mit Unterstützung organisieren und bewältigen?
6. Stationär: Wohnen und Häuslichkeit
Inwieweit kann die pflegebedürftige Person ihre Bedürfnisse und Selbstbestimmung im Hinblick auf individuelles Wohnen und Häuslichkeit in der Pflegeeinrichtung umsetzen und inwieweit kann dies zum Wohlbefinden beitragen?
6. Teilstationär (Tagespflege):
Wie kann die Stärkung und Förderung der Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen mittels gezielter Maßnahmen während des Aufenthaltes in der Tagespflege erfolgen? Besteht beim Tagespflegegast ein Rückzugsbedürfnis und wie kann dieses während seines Aufenthaltes konkret umgesetzt werden.
6. Kurzzeitpflege:
Inwieweit kann die Wahrung der Individualität auch während des begrenzten Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege unterstützt werden? Welche Wahrnehmung hat der Kurzzeitpflegegast zu seiner
veränderten Situation und einer möglichen weiteren Versorgung? Welche Einschätzung hat die Pflegefachkraft zur Versorgung nach der Kurzzeitpflege und möglichen Perspektiven? Wer ist in diesem Punkt ein wichtiger Gesprächspartner für den Gast? Mit wem kann/muss der Klärungsprozess weiterverfolgt werden?
Abschnitt C2
In der Risikomatrix werden aus den Erkenntnissen aus den Themenfeldern 1 bis 5 pflegerische Risiken abgeleitet
Alle Risiken sind mit „Ja“ oder „Nein“ zu beurteilen (Initialassessment)
Wird „Ja“ angekreuzt, muss die PFK zusätzlich entscheiden, ob eine weitere Einschätzung (Differenzialassessment) erforderlich ist
Weitere Einschätzung kann erfolgen durch:
• Befristete Beobachtung
• Weitere Fachexpertise (Fallbesprechung)
• Standardinstrument (z.B. PFLAC©)

Siehe auch: Pflegeprozess

Selbstbewertung

Jährlich kann eine Selbstbewertung durchgeführt werden. Fragen zu verschiedenen Themen werden beantwortet und die Antworten in „Gute Praxis“ und „Verbesserungsbereiche“ unterteilt. Das angestrebte Ziel der Selbstbewertung bestimmt die Auswahl der Themen. Dies kann eine Selbstbewertung eines ganzen Betriebes, mit möglichst umfassenden Themen wie Kund*innen, Mitarbeiter*innen, Wirtschaftlichkeit und so weiter, aber auch eine Selbstbewertung zu einem eingegrenzten Themenbereich, zum Beispiel „Gewaltvermeidung in der Pflege“ sein.
Gute Praxis:
Die Beantwortung der Fragen hat ergeben, dass der erfragte Bereich zu den Stärken der Einrichtung gehört. Diese Stärke ist gut nachvollziehbar und nachweisbar. Bei Antworten, welche als gute Praxis identifiziert wurden wird diskutiert und ggf. festgeschrieben, wie die Stärken langfristig gesichert werden können.
Verbesserungsbereiche:
Die Beantwortung der Frage hat ergeben, dass es bei dem erfragten Bereich Verbesserungsbedarfe gibt. Es wird festgelegt:
• Was soll verbessert werden?
• Wie können wir die Verbesserung erreichen – Maßnahmen?
• Woran können wir die Verbesserungen messen?
Bei Antworten, welche als Verbesserungsbereiche identifiziert wurden, werden die erforderlichen Maßnahmen diskutiert und im Qualitätsplan beschrieben.

Siehe auch: Qualitätsplan, Risikoanalyseinstrumente

Schutzkleidung

Schutzkleidung in der Pflege umfasst Handschuhe, Kittel, Schürzen und Mund-Nasenschutz.
Einmalhandschuhe:
Einmalhandschuhe tragen Mitarbeiter*innen immer dann, wenn sie damit rechnen, mit Körpersekreten sowie potenziell infektiösem Material in Berührung zu kommen. Das können zum Beispiel Blut, Wundexsudat, Erbrochenes oder Ausscheidungen sein. Handschuhe für Pflegetätigkeiten als Schutz vor Infektionsgefahren sind flüssigkeitsdichte, ungepuderte und allergenarme medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch.
Handschuhe für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind flüssigkeitsdichte, ungepuderte, allergenarme und zusätzlich reinigungs- bzw. desinfektionsmittelbeständige Schutzhandschuhe mit verlängertem Schaft.
Einen Schutzkittel sollten Mitarbeiter*innen dann anlegen, wenn sie mit einer Kontamination ihrer Arbeitskleidung rechnen. Das ist zum Beispiel bei multiresistenten Erregern der Fall. Ein Schutzkittel sollte grundsätzlich immer nur bei einem/einer Pflegekund*in zum Einsatz kommen. Bei manchen Tätigkeiten sollten Mitarbeiter*innen eine wasserdichte Einmal-Schutzschürze anlegen. Das ist immer dann sinnvoll, wenn sie mit dem Durchfeuchten der eigenen Kleidung rechnen müssen, z.B. beim Wechseln stark verschmutzter Wäsche, beim Duschen der Pflegekund*innen oder beim Verteilen und Zubereiten der Mahlzeiten.
Einen Mund-Nasen-Schutz legen Mitarbeiter*innen zu ihrer eigenen Sicherheit immer dann an, wenn sie Gefahr laufen, flüssig- infektiöses Material einzuatmen. Die verschiedenen Maskentypen bieten aufgrund ihrer jeweiligen Eigenschaften unterschiedlich hohen Schutz gegen eine Übertragung.