Qualitätsplan

Jeweils zum Jahreswechsel legt die „Steuerungsgruppe“ die identifizierten Verbesserungsbereiche, die sich aus den internen und externen Prüfergebnissen ergeben, sowie die dazugehörenden Maß-nahmen, Zuständigkeiten und Fristen in einem Qualitätsplan fest. Dabei sind die identifizierten Verbesserungsbereiche hinsichtlich ihrer Risiken und Chancen zu bewerten. Hierfür sind nach Bedarf geeignete Instrumente einzusetzen, wie SWOT-Analyse oder die sogenannte Selbstbewertung.
Die Themen der Selbstbewertung sind im Qualitätsplan als Vorschlag vorgegeben. Die Steuerungsgruppe überwacht alle drei Monate, ob und inwieweit geplante Maßnahmen umgesetzt sind und ob vereinbarte Qualitätsziele erreicht wurden. Erkenntnisse aus der Risikoüberwachung werden mitberücksichtigt und führen ggf. auch zu einer kurzfristigeren Anpassung des Q-Plans.
Der jeweilige Entwicklungsstand zu den Maßnahmen wird im Qualitätsplan protokolliert. Die im Qualitätsplan festgelegten Maßnahmen werden von den dafür benannten Personen umgesetzt. Die Fristen, in denen dieses zu erfolgen hat, sind ebenfalls im Qualitätsplan benannt.

Siehe auch: Selbstbewertung, Risikoanalyseinstrumente, SWOT-Analyse

Qualitätsmanagement

Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste führen wir gemäß dem SGB XI und den daraus resultierenden Qualitätsvereinbarungen ein internes Qualitätsmanagement durch, das auf kontinuierliche Sicherung und Weiterentwicklung ausgerichtet ist.
Im Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) sind im übergeordneten Einrichtungskonzept die grundlegenden konzeptionellen Vorgaben für alle Bereiche sowie die wichtigsten Verantwortlichkeiten und Abläufe beschrieben. Auch das Leitbild der Einrichtung oder des Pflegedienstes ist im Einrichtungskonzept enthalten. Es stellt gleichzeitig die Beschreibung der Qualitätspolitik und Qualitätszieleziele dar.
Die Umsetzung der Ziele werden gesichert, indem wir die wichtigsten Verfahren dokumentiert sind. Wie das Qualitätsmanagement aufgebaut ist, wird im QUAPEN®-Qualitätshandbuch in den Verfahren zum Kapitel „V0 Qualitätsmanagement“ beschrieben. Der kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP) auf der Basis des PDCA-Zyklus (Plan – Do – Check – Act) ist dort beschrieben.
Die wichtigsten kund*innenbezogenen Verfahren sind im Kapitel „V1 Kund*innen“ beschrieben.
Um die Leistungen auf möglichst hohem Niveau zu erbringen, sind die Mitarbeiter*innen die wichtigste Ressource. Deshalb folgt im QUAPEN®-QMH das Kapitel „V2 Mitarbeiter*innen“.
Mit den Instrumenten, die im Kapitel „V3 Verbesserung“ beschrieben sind wird geprüft, ob Qualitäts- und Entwicklungsziele erreicht werden.

Siehe auch: Qualitätsbeauftragte*r, Qualitätsplan

Qualitätsindikatoren

Die Meldung von Qualitätsindikatoren in der stationären Pflege ist ein Bestandteil der Qualitätssicherung und -entwicklung in Pflegeeinrichtungen. Qualitätsindikatoren sind messbare Kennzahlen, die Aufschluss über die Qualität der Pflegeleistungen geben. Sie dienen dazu, die Versorgungsqualität zu überprüfen und Verbesserungspotenziale aufzudecken. Die Meldung von Qualitätsindikatoren erfolgt alle sechs Monate. Die Meldung umfasst folgende Bereiche:
• Erhaltene Mobilität
• Erhaltene Selbständigkeit bei Alltagsverrichtungen
• Erhaltene Selbständigkeit bei Gestaltung des Alltagslebens
• Dekubitusentstehung
• Schwerwiegende Sturzfolgen
• Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
• Durchführung eines Integrationsgesprächs
• Anwendung von Gurten
• Anwendung von Bettseitenteilen
• Aktualität der Schmerzeinschätzung

Qualitätsbeauftragte*r

Der/die Qualitätsbeauftragte in der Altenpflege ist für die Sicherstellung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität in der Pflegeeinrichtung verantwortlich. Zu seinen/ihren Aufgaben gehören unter anderem die Entwicklung und Umsetzung von Qualitätsstandards, die Überwachung und Bewertung der Pflegeprozesse, die Schulung des Personals im Bereich Qualitätsmanagement sowie die Zusammenarbeit mit externen Prüfinstanzen und Behörden. Der/die Qualitätsbeauftragte trägt somit maßgeblich dazu bei, dass die Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflegeeinrichtung eine qualitativ hochwertige Versorgung erhalten.

Siehe auch: Qualitätsmanagement

Praxisanleitung

Der Praxisanleitung obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung. Sie plant, gestaltet und beurteilt den Lernprozess der Auszubildenden und ist eigenverantwortlich für die Steuerung des Ausbildungsprozesses zuständig. Die Praxisanleitung

• nimmt an mindestens 24 Stunden berufspädagogischer Fortbildungen teil,
• erarbeitet und revidiert die betriebliche Ausbildungsplanung in Abstimmung mit der theoretischen Ausbildungsstätte,
• plant, koordiniert und kontrolliert die Anleitungen und Einarbeitungen von Auszubildenden,
• erstellt den Lernstufen entsprechende Lernaufgaben, die die berufliche Handlungskompetenz fördern und bewertet diese,
• gibt Auszubildenden regelmäßiges Feedback
• sichert die Dokumentation des Lernverlaufs und ist permanente
• Ansprechpartner*in,
• unterstützt den Transfer zwischen Theorie und Praxis und gibt der Schule Rückmeldung,
• wird bei Prüfungen beratend hinzugezogen, ist ggf. zweite Fachprüfer*in im praktischen Examen und in der Zwischenprüfung,
• berät Leitungskräfte, um Ausbildungsstrukturen laufend zu verbessern,
• überwacht die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes, Jugendschutzgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsverordnungen.

Die Praxisanleitung hat einen Umfang von mindestens 10 Prozent der praktischen Ausbildungszeit.